Steuervergünstigung

Hexen-Ausbildung von Steuer absetzbar

Viral
28.09.2005 12:48
Niederländische Hexen können ihre Ausbildung am Besenstiel und mit Wunderkräutern von der Steuer absetzen. Ein Gericht in Leeuwarden bestätigte jetzt eine entsprechende Entscheidung des Finanzamtes.

Eine bei privaten Festen auftretende Künstlerin hatte an der Hexenschule in Appelscha allerlei Zaubereien gelernt. Nach der Ausbildung darf sie sich als anerkannte Hexe bezeichnen. Sie hofft, auf diese Weise mehr Aufträge zu ergattern. Der zuständige Finanzbeamte gestand ihr zu, die Kosten für den Kurs in Höhe von 1249 Euro von ihrer persönlichen Einkommensteuer abzusetzen.

Das Gericht bestätigte allerdings auch die Entscheidung des Finanzamtes, eine weiter gehende Anrechnung auf Unternehmensteuern zu verweigern. Die Frau wollte noch Fahrtkosten und Übernachtungen abrechnen. Finanzamt und Gericht entschieden jedoch - aus rein formalen Gründen -, dass ihre Tätigkeit nicht der gesetzlichen Definition des selbstständigen Unternehmers entspreche.

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