Laut Medienbericht
Staatsanwaltschaft will keinen Prozess gegen Sarkozy
Drei Untersuchungsrichter in Bordeaux hatten am 21. März ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy eingeleitet (siehe Infobox). Der Ex-Präsident wird verdächtigt, der heute 90-jährigen L'Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegale Spenden aus der Tasche gezogen zu haben. Der Vorwurf lautet auf "Ausnutzung der Schwäche" der seit Jahren an Demenz leidenden Bettencourt.
Untersuchungsrichter können trotzdem Prozess anstrengen
Eine Woche nach der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens wurden die Ermittlungen gegen Sarkozy und elf weitere Verdächtige abgeschlossen, das Dossier wurde an die Staatsanwaltschaft von Bordeaux übermittelt. Diese wird nun binnen drei Monaten endgültig mitteilen, wem der Prozess gemacht werden soll und wem nicht. Laut "Le Parisien" wollte das Justizministerium angesichts der politischen Brisanz der Angelegenheit aber bereits vorher wissen, welche Haltung die Behörde einnehmen wird.
Die Position der Staatsanwaltschaft ist für die Untersuchungsrichter aber nicht bindend. Die Richter könnten also einen Prozess gegen Sarkozy anstrengen, auch wenn sich die Staatsanwaltschaft dagegen ausspricht. Die Staatsanwaltschaft könnte dagegen Berufung einlegen. Bereits in den Tagen nach der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen Sarkozy verlautete aus Justizkreisen, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Sarkozy plädieren wird.







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