Die OECD erinnert Österreich, die Umsetzung der Konvention zum Kampf gegen ausländische Bestechung weiter voranzutreiben. Klarheit wird etwa bei der gerichtlichen Verfolgung gefordert.
Zwar habe es in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte gegeben. Laut einem aktuellen Evaluierungsbericht müssten jedoch wichtige Fragen angegangen werden, um sicherzustellen, dass die österreichischen Behörden die Bestechung ausländischer Amtsträger wirksam bekämpfen können.
Gerichtliche Verfahren wegen Bestechung ausländischer Amtsträger hätten zu einer hohen Zahl von Freisprüchen geführt, führt die Arbeitsgruppe an. Außerdem sei die Strafverfolgung gegen juristische Personen stark beschränkt, weswegen die Sanktionen verschärft werden sollte.
OECD sehen Probleme bei Staatsanwaltschaft
Ein weiteres Problem sei noch immer die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Österreich, welches sich bereits vor den jüngsten Evaluierungsfragen gestellt habe.
Die 46 Länder umfassende OECD-Arbeitsgruppe zur Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr hat gerade ihre Phase-4-Bewertung der Umsetzung der Konvention abgeschlossen. Weitere Klarstellungen werden im Bericht auch bezüglich des Straftatbestands selbst angeregt. Dies betrifft etwa die Verjährungsfrist, Strafanzeigen gegen juristische Personen, den Schutz von Staatsanwältinnen und -anwälten sowie außergerichtliche Lösungen.
Auch Verbesserungen festgestellt
Im Bericht werden auch positive Entwicklungen in Österreich angeführt. So seien die Ressourcen der auf Korruptionsbekämpfung spezialisierten Strafverfolgungsbehörden deutlich verbessert worden. Auch die Praxis bei der Gewährung von Rechtshilfe habe sich verbessert.
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