"Ich werte die Belastung durch den Verlust Ihres Kindes durchaus als mildernd, aber man muss bei der Sache bleiben und die Realität so sehen, wie sie ist", begründete die Richterin das bereits rechtskräftige Urteil am Donnerstag gegenüber der Angeklagten. Die Mutter habe gewusst, dass ihre beiden Kinder von ihrem Freund geschlagen worden seien, und habe trotzdem nicht gehandelt, meinte Brandstätter. "Deshalb ist ihr Schuldgehalt am obersten Rand zu sehen." Dem von Staatsanwalt Wilfried Siegele beantragten Fußfesselverbot gab die Richterin nicht statt.
Verteidiger: "Nach Depression wieder gute Mutter"
Verteidiger German Bertsch hatte zuvor betont, dass die Angeklagte bereits seit November 2011 wieder mit ihrem älteren Sohn zusammenlebe und eine "gute Mutter" sei. "Meine Mandantin sieht ein, dass sie versagt hat und mitschuldig ist, aber sie litt damals an einem schweren depressiven Erschöpfungszustand", erläuterte Bertsch. Zudem wäre eine unbedingte Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich.
Die Angeklagte musste sich wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger vor Gericht verantworten. Sie bekannte sich während des Prozesses schuldig, ihre beiden Kinder im Stich gelassen zu haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten geschlagen worden seien.
Gegen die vom Landesgericht Feldkirch im Mai 2012 verhängte Strafe in der Höhe von zwei Jahren Haft - davon acht Monate unbedingt - hatten sowohl Staatsanwalt Wilfried Siegele als auch der Verteidiger der Angeklagten Berufung eingelegt.
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