Kein Alkohol mehr

Keine U-Haft nach Brandanschlag für Täter in Vbg

Österreich
12.03.2013 12:31
Über zwei Männer, die unter Verdacht stehen, Anfang des Jahres einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Vorarlberg verübt zu haben, wird keine Untersuchungshaft verhängt. Das Oberlandesgericht Innsbruck habe dem 24-jährigen Hauptbeschuldigten jedoch zur Auflage gemacht, keinen Alkohol mehr zu trinken.

Wie berichtet, waren die beiden 24 und 21 Jahre alten Männer in der Nacht auf den 27. Jänner nach einer Party zu dem Flüchtlingsheim in Zwischenwasser (Bezirk Feldkirch) gefahren. Dort zündeten sie eine mit Benzin gefüllte Weinflasche an. Der 24-Jährige schleuderte diese gegen die Fassade des Holzhauses. Der Brand konnte rasch gelöscht werden und niemand wurde verletzt.

Am Folgetag stellte sich der 21-Jährige der Polizei. Bei der Vernehmung gaben dann beide Männer an, es habe sich um eine Spontan-Aktion unter Alkoholeinfluss gehandelt. Bei dem 24-Jährigen sei aufgrund seiner Hakenkreuztätowierungen allerdings eine rechtsextreme Einstellung zu vermuten, so die Polizei.

Fremdenfeindliche Motive
Die Tatverdächtigen waren nach Entscheidung der Haftrichterin am Landesgericht Feldkirch bereits nach Ablauf der 48-stündigen Verwahrungshaft auf freien Fuß gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legte dagegen Beschwerde beim OLG ein. Bei beiden Männern liege als Haftgrund Tatbegehungsgefahr, also die Gefahr einer Wiederholung, vor. Das OLG sah dies beim bisher unbescholtenen 21-jährigen Zweitbeschuldigten aber als nicht gegeben an und es bestünde in seinem Fall auch kein erkennbarer rechtsradikaler Hintergrund für die Tat.

Bei dem 24-Jährigen sei eine Tatbegehungsgefahr jedoch grundsätzlich gegeben, da es bei ihm einen entsprechenden Hintergrund und fremdenfeindliche Motive für die Tat gebe. Der übermäßige Alkoholkonsum habe bei ihm zu dem Brandanschlag geführt. Weil er aber ebenfalls unbescholten und zudem geständig sei, hielt das OLG eine Verhängung der U-Haft nicht für notwendig. Dem 24-Jährigen wurde allerdings auferlegt, keinen Alkohol mehr zu trinken.

Eine Anklage gegen die beiden Verdächtigen liegt bisher nicht vor. Die Ermittlungen der Polizei wegen versuchter Brandstiftung seien aber noch nicht abgeschlossen.

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