Zur S-Link-Bürgerbefragung am 10. November hat die Arbeiterkammer Salzburg ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses ist nun fertig. Die Erkenntnis: Laut Rechtsanwalt Gerhard Lebitsch ist die Fragestellung gesetzeswidrig. AK-Präsident Eder fordert eine Änderung der Frage durch das Land.
Kurz zusammengefasst ist die Frage zu unklar, zu komplex, weil mehrere Projekte miteinander verknüpft sind. Außerdem sind Suggestivelemente in der Fragstellung nicht zulässig.
AK-Präsident Peter Eder sieht die Gefahr, falls es doch zu dieser Fragestellung kommt, dass auf jeden Fall dagegen geklagt wird – jeweils von der Seite, die nicht das erwünschte Ergebnis erreichte.
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