SM-Unfall auf Drogen
Schwede muss nach tödlichem Sex mit Deutscher in Haft
Passiert war der tödliche Sex-Unfall im vergangenen Oktober in der nordschwedischen Stadt Umea. Sowohl der Verurteilte als auch seine etwa drei Jahre jüngere Partnerin aus Bad Kissingen in Bayern standen unter Drogeneinfluss. Die offenbar äußerst brutalen Sadomaso-Spiele endeten in einer Tragödie.
Bei der Obduktion der Leiche der Frau wurden Spuren zahlreicher Stockschläge gefunden. Laut Gericht schlug der Mann "mindestens 123 Mal" zu, daher auch der Schuldspruch wegen Körperverletzung. Die Studentin war wahrscheinlich auch geknebelt, zumindest zeitweise - als Todesursache nannte das Gericht die Folgen von Atemnot.
Gericht: "Ungewöhnlich rücksichtslos"
Das Vorgehen beim Liebesspiel sei "ungewöhnlich rücksichtslos" gewesen. Der Mann habe Gewalt gegen eine Person ausgeübt, die "sichtlich durch die Droge Etylfenidat beeinträchtigt war und sich in einer Lage befand, in der sie nichts mehr sagen oder sich sonst wie verteidigen konnte".
Für das Gericht war jedoch nicht erwiesen, dass der Mann den Tod der Deutschen verursacht habe. Es sei nicht auszuschließen, dass die junge Frau an den Folgen der von ihr und in geringerer Menge auch vom Mann eingenommenen Droge gestorben sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Schwede hatte darüber hinaus große Mengen Alkohol getrunken und gab an, dass er sich an die Ereignisse der verhängnisvollen Nacht nur lückenhaft erinnern könne.
Das Gericht bezeichnete die Aussagen des Mannes als wenig glaubwürdig. Dennoch folgten die Richter der Darstellung des Angeklagten in einem wesentlichen Punkt. Sie stellten nämlich fest, dass die Frau vor dem tödlichen Akt ihr Einverständnis zur Gewaltanwendung durch ihren Partner in einer dominanten Rolle gegeben habe. Damit sei dessen Vorgehen zunächst nicht rechtswidrig gewesen.
Nebenklage der Opferfamilie abgewiesen
Der Antrag der als Nebenkläger beteiligten Familie der Deutschen auf Schadenersatz für die ihr zugefügten psychischen Leiden wurde zurückgewiesen. Über mögliche Berufungsanträge gab es zunächst keine Information. Somit ist noch nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig ist.
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