Eine Wiener Polizistin in höherer Funktion musste sich diese Woche im Wiener Landesgericht unter anderem wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten. Die Geschichte dahinter ist ebenso kurios wie die Verantwortung der Exekutivbeamtin in ihrem Prozess.
Laut Staatsanwältin lernte die Polizistin im Februar 2022 einen jungen Mann auf Facebook kennen. Man telefonierte regelmäßig, tauschte Fotos und Videos aus.
„Aus Neugierde“
Am Tag vor dem ersten physischen Treffen mit dem Mann tätigte die Frau Abfragen über ihre Bekanntschaft in allen ihr dienstlich zur Verfügung stehenden Informationsquellen und Systemen. In der Personenfahndung, dem Schengener Informationssystem bis hin zum Zentralen Melderegister. „Aus Neugierde“, ist sich die Anklägerin sicher.
So kam es, dass die Polizistin auch sah, dass ihr Internet-Schwarm schon einmal in Haft saß. Womit sie den Mann beim ersten Treffen im Wiener Museumsquartier auch konfrontierte. „Sie hat mir gesagt, dass sie nachgeschaut hat. Und meinte, das macht sie bei jedem“, berichtet der Ex als Zeuge. Die kurze Häfn-Vergangenheit ihres Dates schreckte die Exekutivbeamtin jedenfalls nicht ab. Die beiden wurden ein Paar.
Dienstwaffe auf der Vorzimmerkommode?
„Es war eine unruhige, toxische Beziehung“, so der Zeuge. Laut Akt sei es unter anderem zu einer Körperverletzung (durch ihn) und zu einer gefährlichen Drohung (durch sie) gekommen. Demnach soll die Frau einmal auf ihre auf der Kommode im Vorzimmer liegende Dienstwaffe gezeigt und zum Opfer gesagt haben: „Entweder erschieße ich irgendwann dich oder mich selber.“
Verteidiger Thomas Preisinger fragt nach: „Gibt es Besonderheiten an der Dienstwaffe?“ Antwort: „Sie ist schwarz, mit schwarzem Griff“. Woraufhin der Anwalt Fotos der Dienstwaffe vorlegt, auf der markante Klebestreifen zu sehen sind – zur Erkennung von Polizisten in Zivil. „Die wären doch das Erste, das mir einfällt, wenn ich nach Besonderheiten gefragt werde.“
Angeblicher Drogen-Hinweis als Vorwand
Im Prozess bekennt sich die Frau zu den Vorwürfen „nicht schuldig“. Ihre Dienstwaffe habe sie schon allein aus Selbstschutz so gut wie nie mit nachhause genommen. Die Systemabfragen seien dienstlicher Natur gewesen. So hätte ihr die neue Bekanntschaft in einem der Telefonate plötzlich angeboten, ihr Drogen besorgen zu können. Das hätte sie als „Hinweis“ gesehen und nachgeforscht. „Solch ein Gespräch hat nie stattgefunden. Über Drogen haben wir nie gesprochen“, sagt der empörte Zeuge mit verschränkten Händen. Der während der Beziehung auch ein Bild von einem Ermittlungsakt samt Namen von Beschuldigten von der Polizistin auf sein Privathandy geschickt bekommen hat.
Elf Monate bedingte Haft, nicht rechtskräftig
Dafür und wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde die Polizistin nicht rechtskräftig zu elf Monaten bedingter Haft verurteilt. „Ihre Verantwortung macht für uns überhaupt keinen Sinn“, begründet Richterin Julia Matiasch das Urteil des Schöffensenats. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung wird die Frau freigesprochen.
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