Urlaub beantragen!
Im Normalfall werden dir zwischen einem und drei Tagen Sonderurlaub je nach Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarung zugestanden. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht. In jedem Fall solltest du den Urlaub rechtzeitig beantragen, damit dein Zeitplan steht bzw. du in die Detailplanung gehen kannst.
Du wirst in etwa drei bis fünf Tage brauchen, um alles in Ruhe erledigen zu können – eine Woche Urlaub ist daher eine gute Idee, weil du so mit dem Wochenende fast zehn Tage Zeit hast, um alles unter Dach und Fach zu bringen. Sobald der Urlaub steht, solltest du einen Termin für die Wohnungsrückübergabe bzw. Übernahme der neuen Wohnung festlegen.
Terminplan erstellen
Zunächst solltest du dir den geplanten Übergabetermin deines neuen Zuhauses im Vorfeld noch einmal bestätigen lassen, damit du nicht mit Sack und Pack, aber ohne neuem Zuhause dastehst, in das du einziehen kannst.
Dann überlege dir genau, wann du was über die Bühne bringen willst. Willst du Möbelpacker engagieren, empfiehlt es sich, dies am Anfang deines Urlaubs zu machen, damit du genug Zeit hast, Ordnung in dein neues Zuhause zu bringen. Eine Terminvereinbarung reicht meist 14 Tage vor dem geplanten Termin. Bekommst du neue Möbel geliefert, solltest du dies möglichst an ein bis zwei Tagen zusammenlegen, da die Monteure ja unabhängig voneinander in verschiedenen Räumen arbeiten können und du dafür an den anderen Tagen relativ flexibel bist. Auch sollten die neuen Möbel schon relativ bald aufgebaut werden, damit du direkt mit dem Einräumen beginnen kannst.
Auch diese Termine solltest du drei Wochen vorher fixieren, um deinen Wunschtag zu bekommen. Denke dir allgemein durch, wie viel du selbst machen willst und wofür du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchtest. Ein Klassiker ist die Montage einer Küche – kostet viel Geld, wenn man's machen lässt, kostet viel Nerven, wenn man's selbst machen will.
Rückgabe der alten Wohnung
Kläre beizeiten, in welchem Zustand du deine alte Wohnung zurückgeben musst. Was darf an Möbeln bzw. Einbauten drinnen bleiben, was muss raus, renoviert oder rückgebaut werden – Stichwort "Ursprungszustand". Lies deinen Mietvertrag genau durch, um sicherzugehen, ob du noch ausmalen musst oder nicht. Dokumentiere die alte und neue Wohnung durch Fotos, um im Streitfall nachweisen zu können, was du in welchem Zustand übergeben bzw. übernommen hast. Den Rückgabetermin solltest du so legen, dass du bis dahin schon sicher in dein neues Zuhause übersiedelt bist.
Kisten packen
Du solltest bei den Umzugskisten nicht sparen, gerade wenn du schwerere Gegenstände zu transportieren hast – alles andere bringt nur Ärger. Kleidung kannst du auch in Säcken transportieren – das spart Geld. Nütze auch die Gelegenheit, um auszumisten. In die Kisten kommt nur mehr, was du in der neuen Wohnung tatsächlich verwenden willst. Als Faustregel gilt: etwa eine Kiste pro Quadratmeter Wohnnutzfläche einberechnen.
Verträge kündigen
In der Regel brauchst sowohl für Mietvertrag als auch Energieverträge etwas Vorlaufzeit, um sie zu kündigen bzw. an die neue Adresse umzumelden. Folgende Verträge sind wichtig:
Bekanntgabe der Adressänderung
Nach der behördlichen Ummeldung bei deiner neuen Meldebehörde musst du deine neue Adresse bei sämtlichen Unternehmen bekannt geben, mit denen du Verträge abgeschlossen hast. Oft reicht hier eine E-Mail oder ein Fax, eventuell mit einer Kopie deines Meldezettels.
Hier eine beispielhafte Aufzählung, welche Unternehmen betroffen sein könnten:
Du solltest in jedem Fall einen Nachsendeauftrag bei deiner Post beauftragen, um sicherzustellen, dass dir keine Briefsendung entgeht.
Wie du beim Umzug sparen kannst, erfährst du in der Infobox.
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