Neuer Strafkatalog

Vergewaltigern in Indien droht ab sofort Todesstrafe

Ausland
04.02.2013 12:07
Die seit Wochen anhaltende Diskussion über eine härtere Bestrafung von Sextätern in Indien hat nun erste konkrete Reformen beim Strafrecht bewirkt. Ab sofort können in besonders schweren Fällen - wenn das Opfer an den Folgen der Tat stirbt oder dauerhaft im Koma liegt - Todesurteile ausgesprochen werden.

Das Innenministerium veröffentlichte am Montag eine Verordnung für schärfere Strafen. Demnach ist für Vergewaltiger eine Haftstrafe von mindestens 20 Jahren bis lebenslang oder eben die Todesstrafe vorgesehen. Delikte wie Voyeurismus sowie Stalking werden nun ebenfalls im Strafregister geführt. Die neuen Regeln sind ab sofort in Kraft.

Indiens Präsident Pranab Mukherjee hatte den Text am Sonntag unterzeichnet, nachdem er von der Regierung gebilligt worden war. Zuvor hatte eine Regierungskommission härtere Strafen für Sexualdelikte empfohlen. Frauenrechtsaktivisten kritisierten am Montag allerdings, dass das neue Gesetz ohne eine wirkliche Debatte rasch verabschiedet worden sei. Außerdem bemängelten Kritiker, dass Vergewaltigung in der Ehe trotz Empfehlung der Expertenkommission weiterhin nicht als Straftat gilt.

Prozess gegen mutmaßliche Vergewaltiger beginnt
Indes beginnt am Dienstag an einem Gericht (Bild) in Neu-Delhi der Prozess gegen jene fünf Inder, die am 16. Dezember des Vorjahres in der Hauptstadt eine 23-jährigen Studentin in einem Bus vergewaltigt und danach aus dem fahrenden Fahrzeug geworfen haben sollen. Die junge Frau starb 13 Tage später an ihren Verletzungen. Die Beschuldigten werden unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung und Mordes angeklagt. Sie haben sich bei der Anhörung vor dem eigentlichen Prozess am Wochenende nicht schuldig bekannt. Ein sechster Beschuldigter wird nach dem Jugendstrafrecht angeklagt, da er zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war. 

Als Zeugen der Anklage sollen der 28-jährige Freund des Vergewaltigungsopfers sowie drei weitere Personen auftreten, die die 23-Jährige und ihren Freund nach der Tat am Straßenrand liegen gesehen haben.

Der Prozess findet wie schon die Vorverhandlungen hinter verschlossenen Türen statt. Auch wies der Richter offenbar die Anwälte an, nicht mit der Presse zu sprechen. Wann das Urteil fallen könnte, war vor dem Verfahrensbeginn noch nicht abzusehen.

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