"Auch ihre Handtaschen könnte sich der eine oder andere Riess-Nostalgiker dann in die Andachtsvitrine stellen", meint Kickl. Was übrig bleibt will er "den Siebenbürger Sachsen in Rumänien spenden". Kickl: "Wir werden selbstverständlich genauestens prüfen, ob die Riess'sche Liste, falls sie je bei uns eintrifft, mit unseren Rechnungen übereinstimmt."
Sollte das Justizministerium der Einstellung des Verfahrens gegen Riess-Passer zustimmen, dann will Kickl einen Subsidiarantrag bei der Ratskammer einbringen. Er geht davon aus, dass hinreichend Strafverfolgungsgründe gegen die Ex-Parteichefin vorliegen. "Dann werden drei unabhängige Richter über die Causa zu befinden haben", so Kickl. Eine Rückgabe wirke schließlich nicht strafbefreiend.
Verdacht nicht erhärtet
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Untreue gegen Riess-Passer ermittelt. Der Vorwurf, die frühere FP-Obfrau habe Spesen ohne Sanktus der Gremien verrechnet, konnte dabei aber offenbar nicht erhärtet werden. Riess-Passer legte unter anderem ein Schreiben an das FP-Generalsekretariat vor, in dem sie fragte, wann die Partei die von ihr gekauften Güter abholen wolle, weil diese ja nun Parteibesitz seien.
Ob das Justizministerium dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgibt, das Verfahren gegen Riess-Passer einzustellen, ist noch nicht entschieden. In der Regel handelt es sich dabei allerdings um einen Formalakt.
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