Nach jahrelangem juristischem Tauziehen ist es Piaggio offenbar gelungen, den Verkauf des Peugeot Metropolis in Italien endgültig verbieten zu lassen. Auch in Frankreich dürfen die dreirädrigen Roller weder gebaut noch verkauft werden.
Die Vespa-Konzernmutter sieht durch den französischen Dreirad-Roller das Patent der Neigetechnik an seinem Modell MP3 verletzt.
Peugeot Motocycles – zwischenzeitlich Teil des indischen Mahindra-Konzerns, heute mehrheitlich in Besitz der deutschen Beteiligungsgesellschaft Mutares – hatte mehrfach Berufung gegen entsprechende Urteile eingelegt. Laut Piaggio hat nun aber der Corte di Cassazione, Italiens oberstes Berufungsgericht, Peugeots Berufung letztinstanzlich abgewiesen hat. Dieses Urteil bestätigte das erstinstanzliche Urteil, dass die Fahrzeuge ein europäisches Piaggio-Patent verletzen.
Neigetechnik mindert Sturzgefahr
Das Patent betrifft die Neigetechnik, die es dem vorne auf zwei Rädern laufenden Roller ermöglicht, sich wie ein Zweirad in die Kurve zu legen. Die Doppelradkonstruktion hat den Vorteil, dass das Fahrzeug vor allem auf rutschigem Untergrund deutlich stabiler zu bewegen ist, weil ein Wegrutschen in aller Regel keinen Sturz zur Folge hat, sondern nur ein Weggleiten ähnlich wie bei einem Auto. Zudem kann ein Dreiradroller je nach Auslegung und gesetzlichen Gegebenheiten teilweise mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden.
Der Peugeot Metropolis darf nicht mehr in Italien eingeführt oder verkauft werden. Zudem muss Peugeot Motocyles Italia eine Strafe von über einer Millionen Euro bezahlen, heißt es weiter.
Patent ab nächstem Jahr frei
Peugeot Motocycles stellt dazu klar, dass das Verkaufsverbot für den Metropolis lediglich für Italien und Frankreich gilt. Andere Märkte seien nicht betroffen, da hier keine Klagen eingereicht worden sind. Auch in Österreich ist der Roller erhältlich.
Außerdem weist der Hersteller darauf hin, dass das Patent der Italiener auf die Neigetechnik der Vordergabel zu Beginn des nächsten Jahres freigegeben werde.
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