423.000 Euro Schaden

Spenden in eigene Tasche gesteckt – Freisprüche in OÖ

Österreich
18.10.2012 19:31
Im Betrugsprozess um einen oberösterreichischen Kinderschutzverein sind der frühere Vereinsobmann und ein ehemaliger Mitarbeiter am Donnerstagabend in Linz im Zweifel freigesprochen worden. Den beiden Männern war vorgeworfen worden, Spendengelder in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Hauptangeklagten - einem 51-jährigen Oberösterreicher - teils vollendeten gewerbsmäßigen Betrug und betrügerische Krida zur Last und warf ihm vor, Spendeneinnahmen des von ihm 2003 gegründeten Kinderschutzvereins veruntreut zu haben.

Die Anklage ging von einem Gesamtschaden in der Höhe von rund 423.000 Euro aus. Ein erheblicher Teil davon sei jedoch nicht an den Beschuldigten selbst gegangen, wie der Staatsanwalt einräumte, sondern beispielsweise als Provision an eine Agentur. Dem Zweitangeklagten wurden etwa 13.000 Euro Schaden zugeordnet. Offizieller Zweck des Vereins war die Hilfe für misshandelte und missbrauchte Kinder.

Vereinszweck "von Anfang an gut gemeint"
Man sei bei der Anklageerhebung vor knapp einem Jahr von einem weit geringeren Erkenntnisstand ausgegangen, so der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Er räumte ein, dass der Vereinszweck "von Anfang an gut gemeint war". Es sei aber nicht gelungen, ihn in die Praxis umzusetzen. Zudem seien viele Umstände heute nicht mehr rekonstruierbar, nicht zuletzt aufgrund von Lücken in der Buchführung.

Der Ankläger zeichnete ein düsteres Bild der Branche, so würden beim Spendensammeln Prozentsätze bis zu 90 Prozent "in dunkelsten Kanälen unseriöser Agenturen" verschwinden. Doch laut Entscheidung des Obersten Gerichtshofs müssten die Organisationen ihre Spender nicht darauf hinweisen, welcher Anteil in die Verwaltung fließe. Der Hauptangeklagte sagte vor Gericht, er habe eine Agentur engagiert, die das 1,7-Fache eines Jahres-Mitgliedsbeitrags im Verein als Provision verlangt habe.

"Man kann mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein"
Schwierig gestaltete sich der Prozess vor allem wegen der schlecht nachvollziehbaren Abrechnungen. Fragen beantworteten die Angeklagten, aber auch Zeugen eher ausweichend und spielten sich gegenseitig den Ball zu. Der ehemalige Kassier des Vereins sagte aus, er habe seine Funktion "blauäugig" und nur als Freundschaftsdienst ausgeübt. Ähnlich äußerte sich auch die frühere Schriftführerin.

"Man kann mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein", so der Richter in der Urteilsbegründung - teilweise habe "heilloses Chaos" geherrscht. Dennoch sei der Grundsatz "im Zweifel für die Angeklagten" anzuwenden gewesen. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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