Die beiden Vorgesetzten fühlten sich durch das Vorzeigen des Gerätes im Aufenthaltsraum der Belegschaft belästigt und reagierten verärgert. Wenig später zeigte die Kassiererin den Vibrator auch noch einer Kollegin, Kunden wurden darauf aufmerksam. Der Markt sprach eine fristgerechte Kündigung aus, dagegen klagte die Frau.
Laut Urteil müssen Arbeitgeber derartig derbe Scherze nicht hinnehmen. Allein das Mitbringen und Vorzeigen sexuell motivierter Gerätschaften an der Arbeitsstelle könne bereits eine sexuelle Belästigung und daher Grund für eine Kündigung sein, sagte die Vorsitzende Richterin. Dabei müsse auch nicht grundsätzlich vorher eine Abmahnung ausgesprochen worden sein.
In Österreich noch kein solcher Fall
Laut Jurist Kurt Retzer, dem Leiter der Rechtsabteilung der AK Wien, gab es in Österreich seines Wissens nach noch keinen ähnlich gelagerten Fall. Zwar würde die Rechtslage in Deutschland etwas anders aussehen, dennoch sieht er die Reaktion der Vorgesetzen etwas "überzogen".
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