Infrastrukturgesetz

EU will den Glasfaser-Ausbau beschleunigen

Digital
23.04.2024 15:11

Das EU-Parlament hat in Straßburg das Gigabit-Infrastrukturgesetz abgesegnet. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die bestehenden digitale Infrastrukturen und den Glasfaserausbau in Europa zu stärken. Eine gute Netzinfrastruktur soll die nahtlose Verbindung von Geräten vom Smartphone bis zum Supercomputer verbessern und Verbrauchern sowie Unternehmen nützen. Hohe Kosten für den Ausbau sollen sinken und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.

Dies soll den Ausbau der Netze beschleunigen, und für mehr Wettbewerb sorgen. Auch kleinere Telekom-Anbieter sollen die bestehenden Netze besser nutzen können. Im Februar 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Senkung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation vorgelegt. Das Gesetz wurde mit 594 Ja-Stimmen abgesegnet, sieben Parlamentarier stimmten dagegen und 15 enthielten sich. Österreichs Vertreter im Parlament stimmten einheitlich dafür.

„Heute machen wir Schluss mit schlechter Internetverbindung und Funklöchern. Schnelles Internet darf lange kein Luxus mehr sein, denn es ist mittlerweile essenziell in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens. Mit dem EU-Gigabit-Infrastrukturgesetz haben wir einen Grundstein für einen schnelleren und einfacheren Glasfaserausbau in ganz Europa gelegt“, so Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin und Chefverhandlerin der Europäischen Volkspartei für das Gesetz.

Winzig betonte vor Journalisten in Straßburg, dass ab 2029 keine zusätzlichen Kosten bei Anrufen in ein anderes EU-Land mehr anfallen werden: „Momentan haben wir die paradoxe Situation, dass man zwar aus anderen EU-Ländern ohne Zusatzkosten nach Hause telefonieren kann, aber man zahlt nach wie vor für Telefonate aus Österreich ins EU-Ausland. Das passt einfach nicht mehr in unsere Lebensrealität.“

Die Regelung muss noch vom Rat (der Mitgliedstaaten) offiziell angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Er tritt 20 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft.

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