Bericht enthüllt:

So viel Geld bekamen 81 Afghanen vor Abschiebung

Ausland
18.07.2025 21:27

Am Freitag startete von Deutschland aus ein Abschiebeflugzeug mit 81 Afghanen Richtung Kabul (siehe Video oben). Ein Bericht enthüllt nun, dass zuvor Geld an die Straftäter als Rückkehrhilfe gezahlt wurde!

Zum zweiten Mal schickte die deutsche Bundesregierung am Freitag einen Abschiebeflieger nach Afghanistan – an Bord des Flugzeugs, das von Leipzig aus nach Kabul startete, „schwere und schwerste Straftäter“, hieß es.

Höhe der Zahlungen veröffentlicht
Sie wurden nach Afghanistan gebracht – und bekamen sogar noch ein kleines Taschengeld, berichtet die „Bild“-Zeitung. Dieser liegen nach Eigenrecherchen die Summen vor, die die Straftäter bekamen, um im Zielland ihren Lebensunterhalt zumindest zeitweise bestreiten zu können.

Bei den abgeschobenen Afghanen handelt es sich um „vollziehbare Ausreisepflichtige, die ...
Bei den abgeschobenen Afghanen handelt es sich um „vollziehbare Ausreisepflichtige, die strafrechtlich in Erscheinung“ getreten sind.(Bild: APA/dpa/Jan Woitas)

„Personen wären sonst mittellos gewesen“
Die Zeitung berichtet, dass die Zahlungen an die 81 Insassen des Fliegers sehr unterschiedlich ausfielen. Beispiel Bayern: Menschen, die sich bisher in der Obhut der Behörden des Bundeslandes befanden, bekamen 100 Euro Taschengeld. „Es wurde an insgesamt sechs Personen je 100 Euro Rückkehrhilfe ausgezahlt, da diese Personen ansonsten im Heimatland mittellos gewesen wären“, sagte eine Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Rückführungen. Neun weitere der Menschen im Abschiebeflieger hätten eigene Mittel gehabt, deshalb keine weiteren vom Land Bayern bekommen.

Ein Flugzeug der Qatar Airways startet vom Flughafen Leipzig/Halle Richtung Kabul.
Ein Flugzeug der Qatar Airways startet vom Flughafen Leipzig/Halle Richtung Kabul.(Bild: APA/dpa/Jan Woitas)

Thüringen zahlte 1000 Euro Taschengeld
Für Straftäter aus der Obhut der Behörden von Thüringen fiel die Zahlung demnach etwas höher aus. Dort sei entschieden worden, 1000 Euro zu zahlen, damit die Abgeschobenen für eine gewisse Zeit ihre Bedürfnisse im Herkunftsland befriedigen können. Allerdings ging das Geld auch hier nur an Bedürftige. Wer selbst mehr hatte, bekam nichts – wer weniger als 1000 Euro hatte, bei dem sei aufgestockt worden. Laut „Bild“-Infos sei der Betrag bei Straftätern aus Rheinland-Pfalz der gleiche gewesen.

Zitat Icon

Damit sollen sie für eine gewisse Zeit ihre elementarsten Bedürfnisse im Herkunftsland befriedigen können. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Abschiebung rechtlich unzulässig ist.

Ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums begründet die Geldzahlungen an die abgeschobenen Afghanen.

Bayern teilte zudem mit, von den 81 ausgeflogenen Afghanen kämen 15 aus bayerischen Haftanstalten. Zu den von ihnen begangenen Straftaten zählten Sexualstraftaten, Mord und Totschlagsdelikte sowie schwerere Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte. Aus Baden-Württemberg wurden 13 Afghanen abgeschoben, aus Hessen neun, aus Rheinland-Pfalz sechs und aus Thüringen vier.

Kooperation mit Katar
Alle Menschen an Bord seien „vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Männer, die in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sind“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Flug sei „unter Zuhilfenahme der strategischen Sicherheitspartnerschaft mit dem Emirat Katar“ erfolgt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte in seiner Sommerpressekonferenz, niemand der Abgeschobenen habe mehr einen Aufenthaltsstatus gehabt, es seien „alle Asylanträge rechtskräftig abgewiesen worden ohne weitere Rechtsmittel“. Daher sei der Flug möglich gewesen.

„Katastrophale Lage“: UN kritisiert Abschiebungen 
Es gab für die Abschiebungen aber auch Kritik. „Die Zeit ist reif für Solidarität mit dem afghanischen Volk“, sagte eine Sprecherin von UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk. Türk forderte demnach „einen sofortigen Stopp der Zwangsrückführung aller afghanischen Flüchtlinge und Asylsuchenden“. Dies gelte insbesondere für diejenigen, denen bei Rückkehr „Verfolgung, eine willkürliche Festnahme oder Folter droht“. Solche Abschiebungen verstießen gegen „den völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung“, der auch für Straftäter gelte. Die UN-Sprecherin verwies außerdem auf die „katastrophale“ humanitäre Lage in Afghanistan, wo 70 Prozent der Menschen in Armut lebten. 

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