Mobiles Gaming boomt – nicht nur am Handy, sondern auch auf Handheld-Konsolen. Platzhirsch in diesem Segment ist Nintendo, dessen Switch sich schon über 150 Millionen Mal verkauft und einen nicht minder begehrten Nachfolger erhalten hat. Doch auch andere Gaming-Schwergewichte wollen ihren Teil vom Kuchen – Valve mit seinem Steam Deck etwa, einem Gaming-PC im Mobilkonsolenformat. Welches System im Alltag bei welchem Spielertyp die Nase vorne hat, erfahren Sie im großen Vergleich.
Es ist ein ungleiches Duell: In der einen Ecke Valves Steam Deck, ein 670 Gramm schwerer und fünf Zentimeter dicker Mini-Gaming-PC mit AMD-x86-Prozessor wie in einem PC, auf dem ein vollwertiges Linux-Betriebssystem läuft, auf dem man auch arbeiten kann. In der anderen Ecke: Nintendos rund 140 Gramm leichtere neue Switch 2 mit stromsparendem ARM-Chip wie in einem Handy und geschlossenem Betriebssystem, auf dem nur ausgeführt werden kann, was Nintendo erlaubt. Krone+ analysiert, welches mobile Gaming-Gerät in welchem Szenario die bessere Wahl ist.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.