Euro-Schicksalstag

Verfassungsrichter in Karlsruhe weisen ESM-Klagen ab

Ausland
12.09.2012 11:46
Deutschland hat am Mittwoch den Weg für den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt freigemacht. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe wiesen die Klagen gegen die Umsetzung der EU-Verträge großteils ab. Abgesehen von einer Auflage der Richter an die Bundesregierung hinsichtlich der Haftungsgrenzen steht der endgültigen Unterzeichnung von ESM und Fiskalpakt nun nichts mehr im Wege. In den übrigen 16 Euro-Ländern wurde der Rettungsschirm bereits ratifiziert. Laut Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker soll der ESM nun am 8. Oktober offiziell in Kraft treten.

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts trat pünktlich um 10 Uhr vor die versammelten Verfahrensbeteiligten und Reporter, um sein erstes Urteil über die Vereinbarkeit der beiden EU-Verträge mit dem Grundgesetz (Verfassung) zu verkünden. Der Vorsitzende Andreas Voßkuhle begann zunächst mit der Verlesung der Kläger und der beklagten Gesetzesbeschlüsse, was einige Zeit in Anspruch nahm. 

Voting in der Infobox: Ist die Entscheidung für den ESM richtig?

Dann machte er ohne große Umschweife den Weg zum Start des Euro-Rettungsschirms ESM frei: Der Rettungsschirm sei gesetzeskonform. "Die zulässigen Anträge sind überwiegend begründet", sagte der Gerichtspräsident. Erst nach einem Zwischenruf korrigierte er sich: "Unbegründet!" In das allgemeine Gelächter schob er nach: "Sie sehen, es war eine intensive Diskussion." Das Gericht hat allerdings Vorbehalte: Die Ratifizierung der EU-Verträge könne erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Voßkuhle. 

Juncker: ESM ab 8. Oktober in Kraft
Der ESM mit einem Gesamtvolumen von 700 Milliarden Euro kann erst wirksam werden, wenn so viele Länder ratifiziert haben, dass mindestens 90 Prozent der ESM-Anteile verfügbar sind. Deutschland alleine steuert einen Anteil von knapp über 27 Prozent (168 Milliarden Euro an Kreditzusagen und 22 Milliarden Euro in bar) bei. 

Mit der positiven Entscheidung aus Karlsruhe könnte der Rettungsschirm demnächst in Kraft treten. Euro-Gruppen-Chef Juncker gab am Mittwoch den 8. Oktober vor: "Ich plane, das erste Treffen des ESM-Gouverneursrats am Rande des Euro-Gruppen-Treffens am 8. Oktober in Luxemburg einzuberufen."

Kläger wollten Gauck Unterschrift verbieten
Rein juristisch ging es in dem Verfahren um sogenannte Eilanträge der Kläger, mit denen Bundespräsident Joachim Gauck die Unterzeichnung der Gesetze vorläufig untersagt werden sollte. Die Karlsruher Richter müssen also noch ein endgültiges Urteil über die Verfassungsbeschwerden sprechen. Experten schließen aber aus, dass das Gericht dann eine andere Meinung vertreten kann als bei den Eilanträgen, da die Argumente dieselben sind und das endgültige Urteil damit kaum von der Vorentscheidung abweichen kann.

Der deutsche Aktienmarkt hat unmittelbar nach der Entscheidung deutlich zugelegt. Der DAX in Frankfurt am Main zog um 0,98 Prozent an und notierte bei 7.382,06 Punkten. Der Euro zog auf 1,2900 Dollar an und war damit so teuer wie zuletzt Mitte Mai. Auch Aktienindizes der Börsen Madrid und Mailand gewannen jeweils 1,3 Prozent. In Paris zog die Börse um 0,72 Prozent an, in London lagen die Kurse um fast 0,5 Prozent im Plus. Der Branchenindex der Banken aus der Euro-Zone gewann zwei Prozent. 

Deutschland musste am Mittwoch indes höhere Zinsen für frisches Geld zahlen. Die Versteigerung von Bundesobligationen mit fünfjähriger Laufzeit spülte knapp vier Milliarden Euro in die Staatskasse, gab die Finanzagentur des Bundes nach der Urteilsverkündung bekannt. Die Durchschnittsrendite verdoppelte sich aber nahezu auf 0,61 Prozent. Im August war sie noch auf das Rekordtief von 0,31 Prozent gefallen. Trotz der höheren Rendite ließ die Nachfrage nach: Die Versteigerung war 1,4-fach überzeichnet, im August dagegen 2,6-fach. Das Ergebnis sei für den Bund dennoch "als wirtschaftlich gut zu bewerten", so die Finanzagentur. 

Merkel: "Guter Tag für Europa"
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erwartungsgemäß begrüßt. "Das ist ein guter Tag für Deutschland, und das ist ein guter Tag für Europa", sagte Merkel im Bundestag. "Deutschland sendet heute einmal mehr ein starkes Signal nach Europa und darüber hinaus." Das Gericht habe den Weg für den ESM und den Fiskalpakt freigemacht und zugleich die Rechte des Parlaments bekräftigt. Dies gebe allen Sicherheit - im Bundestag, aber auch den deutschen Steuerzahlern. 

Merkel bezeichnete Deutschland als Stabilitätsanker und Wachstumsmotor in der EU. "Deutschland geht es gut", die Bundesrepublik sei stärker aus der Finanzkrise herausgekommen, als sie hineingegangen sei. Solide Finanzen, Solidarität mit den Schwachen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um die Zukunft zu sichern, seien die Grundprinzipien ihrer Politik, sagte die Kanzlerin. "Das gilt sowohl für unser Vorgehen in Europa, als auch für unsere Politik hier zuhause." Deutschland werde es auf Dauer nur gut gehen, wenn es auch Europa gutgehe. 

Bundespräsident: Noch kein Termin für Unterschrift
Bundespräsident Gauck will sobald wie möglich über die Unterzeichnung der Gesetze zum Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt entscheiden. Einen Termin dafür gibt es aber noch nicht, teilte das Präsidialamt in Berlin mit. Es betonte lediglich: "Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Fortsetzung des Ausfertigungsverfahrens nach Art. 82 Abs. 1 GG frei gemacht. Die Entscheidung des Gerichts wird jetzt unverzüglich ausgewertet."

Deutschlands Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) meinte, der Kurs der Regierung und der schwarz-gelben Koalition werde gestärkt. So sei es immer das Ziel gewesen, eine klare Haftungsbegrenzung festzuschreiben und bei allen wichtigen Entscheidungen das Parlament mitzunehmen. Im Europaparlament setzte es nach dem Urteil Beifallsstürme. Parlamentspräsident Martin Schulz (SPE) unterbrach die laufende Debatte in Straßburg mit den Worten: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen abgelehnt, der Europäische Stabilitätsmechanismus ist zulässig." Daraufhin applaudierten die Parlamentarier gut 20 Sekunden lang. 

Für Auflagen könnten Nachverhandlungen nötig sein
Die deutsche Regierung hat nach den Ansicht des Staatsrechtlers Michael Brenner verschiedene Möglichkeiten, die Auflagen des Verfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm zu erfüllen. Dazu gehörten Nachverhandlungen mit den anderen Euro-Ländern oder die Abgabe eines Zusatzprotokolls, sagte der Jurist im ZDF. Diese beiden Möglichkeiten halte er aber für unrealistisch.

Für einen "gangbaren Weg" halte er dagegen eine neue Verständigung der Regierungen im Euro-Raum, dass die von Karlsruhe festgelegte Obergrenze für die deutsche Haftung in Höhe von 190 Milliarden Euro akzeptiert wird. Nach der Wiener Konvention könne die deutsche Regierung dazu auch einen völkerrechtlichen Vorbehalt anmelden, sagte Brenner. Dies habe es auch in der Vergangenheit schon gegeben. Ebenfalls nicht ganz auszuschließen sei, dass sich der Bundestag erneut mit dem Thema befassen muss.

Größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte
Die Klagen gegen ESM und Fiskalpakt sind die größten Verfassungsbeschwerden in der deutschen Geschichte. Die ehemalige deutsche SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin vertrat in Karlsruhe rund 37.000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen hatten. Prominenter Kläger war auch der bayrische Christdemokrat Peter Gauweiler, auch die Fraktion der Linken im Bundestag hat geklagt.

Die stellvertretende Linken-Parteivorsitzende Sahra Wagenknecht sagte am Mittwoch kurz vor dem Karlsruher Termin: "Das ist ein kalter Putsch gegen das Grundgesetz, und das darf so nicht durchgehen". EU-Kommissar Günther Oettinger zeigte sich hingegen zuversichtlich. "Ich baue darauf, dass die Rechtsgrundlagen des ESM mit dem Grundgesetz vereinbar sind." 

Elf Staaten haben Fiskalpakt bisher ratifiziert
Der europäische Fiskalpakt zur Kontrolle der Haushaltsdisziplin wurde bisher von elf EU-Staaten (Portugal, Slowenien, Dänemark, Lettland, Rumänien, Irland, Griechenland, Spanien, Litauen, Österreich und Italien) ratifiziert. In Frankreich soll am 19. September eine Abstimmung über den Vertrag stattfinden. 

Um in Kraft treten zu können, ist die Zustimmung von mindestens zwölf Euro-Ländern notwendig. Von den elf, die den Fiskalpakt bereits ratifiziert der 27 EU-Länder (ohne Tschechien und GB) beschlossen. 

Nach Urteil nun bald Klagen in Österreich
In Österreich hat der Nationalrat bereits Anfang Juli dem ESM und dem Fiskalpakt zugestimmt. FPÖ, Grüne und BZÖ haben dann eine Klage gegen den Fiskalpakt angekündigt, die FPK will eine Verfassungsklage gegen ESM und Fiskalpakt über die Kärntner Landesregierung einbringen. Eine Überprüfung der EU-Verträge durch den Verfassungsgerichtshof ist - im Gegensatz zu Deutschland - erst nach dem Inkrafttreten möglich. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger hatte sich am Wochenende für eine Vorab-Kontrolle bei Entscheidungen im EU-Kontext ausgesprochen (siehe Infobox). Dies sei durchaus "zweckmäßig", so Holzinger.

Wann der VfGH die Klagen auf dem Tisch hat, ist noch unklar. Unterzeichnet Gauck die Gesetze, können ESM und Fiskalpakt in Kraft treten. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist dann auch der Ratifizierungsprozess in Österreich abgeschlossen. Die Parlamentsklubs der drei Oppositionsparteien kündigten jedenfalls an, demnächst den Text für ihre Fiskalpakt-Klage abzustimmen.

Für FPÖ "schwarzer Tag", SPÖ und ÖVP erfreut
Als "bedauerlich" bzw. als "schwarzen Tag für Europa" haben FPÖ und BZÖ die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes bezeichnet. Bundeskanzler Werner Faymann sieht in der Entscheidung hingegen "einen wichtigen Schritt für die Stabilität des Euro und wesentlich für die Zukunft Europas". Die nächsten Schritte in der Euro-Zone müssten aus Faymanns Sicht nun "die Umsetzung der gemeinsamen Bankenaufsicht, eines Bankeninsolvenzrechtes - sowohl in Österreich wie auch auf der Ebene der Euro-Zone - sein, sowie die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer mit einer 'Koalition der Willigen'."

Finanzministerin Maria Fekter zeigte sich ebenfalls erfreut: "Ich bin erleichtert, dass das Urteil so klar ausgefallen ist." Die Haftungsgrenze Österreichs sei mit 19 Milliarden gedeckelt, erinnerte die ÖVP-Politikerin. Für eine Erhöhung des ESM-Stammkapitals und der Abrufsumme sei die Zustimmung des Nationalrates notwendig.

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