Brisante Causa
EGMR verhandelt über Fall Julia Timoschenko
In der von Timoschenkos Anwalt Sergej Wlassenko eingereichten Klage macht die erkrankte Ex-Regierungschefin zahlreiche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention geltend. Darunter sind das Folterverbot und das Recht auf eine faire Verhandlung.
Im Oktober 2011 hatte ein Gericht in Kiew Timoschenko zu sieben Jahren Straflager und umgerechnet 137 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Sie habe als Ministerpräsidentin eigenmächtig ein für die Ukraine nachteiliges Abkommen über Gaslieferungen mit Russland geschlossen, so die Begründung. Die EU, die USA und auch Russland kritisierten den Schuldspruch als politisch motiviert.
Politikerin klagt über schlechte Behandlung
Timoschenko beklagt besonders die Haftbedingungen: In Charkow rund 450 Kilometer östlich von Kiew sei ihre Versorgung unzureichend, kritisiert die Politikerin, die wegen eines Bandscheibenvorfalls in einer Klinik behandelt wird. Während gerichtlicher Anhörungen habe sie 16 Stunden lang nichts zu essen bekommen. Und in Wartezeiten sei sie in eine fensterlose Zelle gesperrt worden. Zudem gingen Fotos, die angeblich Blutergüsse nach einer groben Behandlung durch das Personal zeigen sollen, um die Welt. Timoschenkos Gegner werfen ihr vor, zu simulieren.
Im März hatte der EGMR die Führung in Kiew in einer Verfügung aufgefordert, für eine angemessene Behandlung der Inhaftierten zu sorgen. Nachdem Timoschenko zwischenzeitlich in Hungerstreik getreten war, ließen die Behörden von Europas zweitgrößtem Flächenstaat eine Pflege durch Ärzte des Berliner Krankenhauses Charité zu.
Justizwillkür in der Ukraine
Erst im Juli hatte der Europäische Gerichtshof Justizwillkür in der Ukraine verurteilt. Der Fall betraf Festnahme und Haft von Timoschenkos früherem Innenminister Juri Luzenko im Jahr 2010. Beides sei ungesetzlich gewesen, urteilten die Straßburger Richter und sprachen Luzenko 15.000 Euro Entschädigung zu. Der Politiker büßt eine vierjährige Haftstrafe wegen angeblichen Amtsmissbrauchs ab.
Experten in der Ukraine erwarten keine Richtungsänderung der Führung in Kiew, sollten die Straßburger Richter für Timoschenko entscheiden. Bereits im Falle Luzenko hatte Vize-Generalstaatsanwalt Renat Kusmin gesagt, der Gerichtshof sehe zwar Festnahme und Haft des Ex-Innenministers nicht in Einklang mit europäischen Standards. "Jedoch bedeutet es überhaupt nicht, dass unser Gericht und unser Ermittler gegen ukrainische Gesetze verstoßen haben", betonte er.
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