Nach schweren Unwettern mit enormen Schäden erhielten einige Kärntner keine finanzielle Hilfe wegen der Einkommensobergrenze. Die Regelung wurde geändert – für künftige Notsituationen. Die FPÖ fordert aber eine rückwirkende Auszahlung.
Das Anwesen eines Landwirtes aus Arriach wurde 2022 von heftigen Unwettern in Mitleidenschaft gezogen. Noch heute sind die Schäden sichtbar. „Wir haben Wege und die Wälder selbst wieder auf Vordermann gebracht. Aber Dächer sind nach wie vor noch beschädigt“, erzählt der Bauer verzweifelt.
Antrag abgelehnt
Wie viele andere Betroffene hat auch seine Familie um Unterstützung angesucht. „Mit Hilfe der Gemeinde Arriach habe ich damals einen Antrag für Katastrophenbeihilfe durch das Nothilfswerk gestellt, die mir aber aufgrund meines Familieneinkommens abgelehnt wurde“, zeigt er sich enttäuscht.
Auf die Katastrophenhilfe hatte man 2022 nur dann Anrecht, wenn die Jahreseinkommensgrenze von 67.000 Euro netto nicht überschritten wird. Der Landwirt versuchte heuer sein Glück erneut. Denn im Jänner forderte der zuständige Landesrat Daniel Fellner, bei der Katastrophenhilfe gar nicht mehr aufs Einkommen zu schauen. Doch auch da ging der Arriacher leer aus. „Bis zum 31.12.2023 galt noch das Familieneinkommen. Rückwirkend wird nicht ausgezahlt“, heißt es aus dem Büro Fellner.
Die FPÖ mit Erwin Angerer will, dass auch Betroffene aus den Vorjahren Recht auf die Rückwirkung haben. „Bei uns haben sich mehrere aus dem Gebiet gemeldet, sie haben keine Entschädigungen erhalten. Wir haben schon damals gefordert, dass Unwetteropfer unabhängig vom Einkommen Unterstützung erhalten sollen. Auch Betroffene aus den Jahren 2022 und 2023 müssen unbedingt unterstützt werden!“, so der Klubobmann.
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