BAWAG-Prozess II

Vorführung Elsners scheitert, Ruth vom Gericht abgemahnt

Österreich
07.08.2012 11:56
Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist der mitangeklagte Helmut Elsner am Dienstag wieder nicht vor Gericht erschienen. Ein Vorführungsversuch des Gerichts in Elsners Wiener Wohnung in der Früh scheiterte, der Ex-BAWAG-Chef war nicht anzutreffen. Nach Angaben seiner Anwälte und seiner Ehefrau Ruth hält er sich in einer deutschen Reha-Klinik auf. Im Gericht kam es wegen der Aktion zu turbulenten Szenen: Einerseits wurde ein Anwalt Elsners abgemahnt, aber auch seine Ehefrau Ruth erhielt wegen eines Zwischenrufs eine Mahnung.

Um 7 Uhr früh hatte das Gericht am Dienstag den - erfolglosen - Vorführungsversuch unternommen: Zwei Polizisten kamen zu Elsners Wohnung und wollten ihn zwangsweise vor Gericht bringen. Dazu kam es aber nicht, da er sich - wie von seiner Verteidigung bereits am Montag dem Gericht erklärt - dort nicht aufhielt. Die Polizisten trafen nur Elsners Ehefrau Ruth an und mussten daher unverrichteter Dinge wieder abziehen.

Turbulente Szenen wegen Elsner-Anwalt
Im Gerichtssaal kam es am 16. Verhandlungstag trotz der sehr kurzen Verhandlung wegen des Vorführungsversuchs zu turbulenten Szenen: Als Elsners Anwalt Andreas Stranzinger dem Richter ins Wort fiel und einen Ausschließungsantrag gegen den Richter wegen Befangenheit einbringen wollte, wurde Vorsitzender Christian Böhm laut und drohte dem Anwalt mit einer Disziplinaranzeige, sollte er ohne seine Erlaubnis weitersprechen.

Stranzinger erklärte dazu nach der Verhandlung, er habe nur unmittelbar rügen wollen, dass der Vorführungsversuch Elsners ohne vorheriger Androhung einer Vorführung unternommen worden und daher rechtswidrig sei. Daher habe er den Befangenheitsantrag sofort stellen wollen. Weil dies nicht ging, holte er es später nach.

Zwischenruf von Ruth Elsner abgemahnt
Auch die auf den Zuhörerbänken anwesende Ehefrau Elsners wurde vom Richter gemaßregelt. Als Böhm schilderte, dass Polizisten bei einem vorangegangenen Ladungsversuch Elsners aus der Wohnung Geräusche hörten, die auf die Anwesenheit einer weiteren Person schließen ließen, kommentierte Ruth Elsner dies mit dem Wort "lächerlich".

"Zwischenrufe aus dem Publikum sind zu unterlassen", so der Richter, sonst werde er die Zwischenrufer aus dem Saal weisen. Nach der Verhandlung meinte Ruth Elsner zu den erwähnten Geräuschen, ihr Mann habe sich nicht in der Wohnung befunden. Es sei eine Freundin bei ihr gewesen, außerdem habe sie einen Hund.

Elsners Privatgutacher widerspricht Gerichtsgutachter
Elsner war am Montag vom Gerichtsgutachter Professor Günter Leopold Steurer für verhandlungsfähig erklärt worden (siehe Infobox). Die Verteidigung hingegen legte drei Privatgutachten vor, wonach Elsner zu krank sei, um an der Verhandlung teilzunehmen. Elsners Privatgutachter Professor Manfred Deutsch, ein Herzchirurg, schilderte nach der Verhandlung seine Einwände gegen das Gerichtsgutachten Steurers: Dieser spiele die Herzkrankheit Elsners herunter, obwohl dessen drei Bypässe nicht mehr funktionierten.

"Elsners Zustand ist heute deutlich schlechter als vor der Operation", meinte er. Steurer habe Elsners Gesundheitszustand als "stabil" bezeichnet, aber "ich würde das bezeichnen als stabilen Krankenstand". Der 77-jährige Patient habe mehrere Erkrankungen und nehme zahlreiche Medikamente, alleine durch die Nebenwirkungen wie Müdigkeit und mangelnde Konzentrationsfähigkeit sei seine Verhandlungsfähigkeit nicht gegeben. "Er ist ein Kandidat für einen Herzinfarkt."

Auch wenn Steurer eine Notfallausrüstung neben dem Gerichtssaal habe, so wäre er in einem tatsächlich eintretenden Notfall, also bei einem Herzinfarkt Elsners im Gerichtssaal, alleine auf verlorenem Posten. Die maximale Stressbelastung während einer Verhandlung wäre für Elsner ein Risiko, ihn dessen absichtlich auszusetzen, eine "inhumane Vorgangsweise", so Deutsch.

Erscheinen des Ex-BAWAG-Chefs weiter ungewiss
Richter Böhm entschied am Dienstag, das Verfahren gegen Elsner am 3. September zu führen, gegen die anderen Angeklagten gehe es dann am 4. September weiter. Ob der Ex-BAWAG-Chef überhaupt je zum zweiten BAWAG-Prozess kommt, bleibt damit also offen. Elsner wurde ja schon im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im vergangenen Sommer aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde.

Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiaranklage der BAWAG mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet.

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