Prozess geschwänzt

Vergewaltiger tauchte in englischer Stadt unter

Oberösterreich
15.03.2024 10:30

Ein Afghane (38) war in Wels wegen fortgesetzter Gewaltausübung, gefährlicher Drohung und mehrfacher Vergewaltigung im Familienkrei szu acht Jahren verdonnert worden, schwänzte aber die Berufungsverhandlung. Zielfahnder fanden ihn nun. Der Justizflüchtling war in England untergetaucht.

Nein, dieser Mann ist mit ziemlicher Sicherheit kein „Guter“: Wegen fortgesetzter Gewaltausübung, gefährlicher Drohung und mehrfacher Vergewaltigung im Familienkreis wurde ein Afghane (38) im Mai 2023 am Landesgericht Wels zu acht Jahren Haft verurteilt. Dieser Spruch ist aber nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte berief gegen das Urteil.

Berufungsverhandlung war im Oktober angesetzt
Im Oktober hätte der Afghane in Linz beim Oberlandesgericht seine Berufungsverhandlung gehabt. Doch der vierfache Vater, der 2014 mit seiner Ehefrau und den Kindern nach Österreich eingewandert war, zog es vor, unterzutauchen.

Hartnäckige Zielfahnder gaben nicht auf
Aber das menschliche U-Boot hatte nicht mit der Hartnäckigkeit der Fahndungsgruppe des Landeskriminalamtes Oberösterreich gerechnet. In Zusammenarbeit mit dem Landesgericht Wels und der Cyber-Crime Ermittlungsgruppe konnten die Spürnasen den „Verschwindibus“ nun in der englischen Stadt Doncaster ausfindig machen.

Offenbar hatte er sich von einem international agierenden Schlepper-Netzwerk nach Großbritannien einschleusen lassen.

Schluss mit lustig
Am Montag, 11. März, war daher nun Schluss mit lustig. Der Gesuchte wurde von der Interpolfahndung in Kooperation mit unseren Ermittlern festgenommen. Der Afghane, der hier zuletzt im Bezirk Vöcklabruck lebte, befindet sich derzeit in Auslieferungshaft.

Wie konnte er verschwinden?
Doch warum hat ein zu immerhin acht Jahren – wenn auch nicht rechtskräftig – verurteilter mutmaßlicher Sexualstraftäter die Möglichkeit, einfach Fersengeld zu geben und sich heimlich aus unserem Land zu vertschüssen?

Auf freiem Fuß belassen
„Beim aktuellen Fall weiß ich es nicht. Grundsätzlich kommt es immer wieder vor, dass sich solche Beschuldigte beim Prozess nicht in Untersuchungshaft befinden. Zum Beispiel, weil die Tat schon so lange zurückliegt, dass keine Wiederholungsgefahr besteht. Auch der ehemalige Bürgermeister von Scharten blieb nach seiner Verurteilung zu sieben Jahren Haft bis zur Berufungsverhandlung auf freiem Fuß“, erklärt Johannes Huber, Pressesprecher des Welser Landesgerichts auf „Krone“-Anfrage: „So etwas ist aber relativ selten.“

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