Urteil im September
Verfassungsgericht in Karlsruhe lässt sich bei ESM Zeit
Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hätte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.
Mehrere Gruppen von Klägern hatten gegen Maßnahmen zur Euro-Rettung Verfassungsbeschwerden eingelegt. Sie sehen durch die Verträge die Budgethoheit des Bundestages untergraben und die Grenzen des Grundgesetzes zur Integration in Europa weit überschritten. Der ESM soll Euro-Ländern mit bis zu 500 Milliarden Euro beistehen können. Dafür steht Deutschland mit 22 Milliarden Euro in bar und weiteren 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital gerade. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich 25 EU-Staaten, Schuldenbremsen einzuführen.
Vergeblich hatten Spitzenpolitiker, zuletzt am Sonntag Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker (siehe Infobox), auf eine schnelle Entscheidung des Karlsruher Gerichts bezüglich des ESM gedrängt. Hintergrund ist, dass die Spitzen der nationalen Regierungen und der Europäischen Union mit unanfechtbaren Maßnahmen die Finanzmärkte beruhigen wollen. Durch das Vertrauen der Finanzmärkte sollen auch die Zinsen für die Kredite sinken, die die Krisenstaaten aufnehmen müssen.
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