Die Tragödie um die totgebissene Joggerin von Naarn (OÖ) schockte ganz Österreich, doch die Angeklagte sieht ihre Schuld nicht ein: Nun wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Linz die Halterin der drei Listenhunde wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt hat. Der Prozess soll am 7. März stattfinden.
„Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte mit drei Hunden unterwegs und überfordert war. Ein Hund hat sie zu Sturz gebracht, indem er von links nach rechts gelaufen ist. Alle drei Hunde sind dann gemeinsam über die Joggerin hergefallen. Die Halterin war weder körperlich noch mit Kommandos in der Lage, ihre Hunde rechtzeitig vom Opfer zurückzureißen. Deshalb klagen wir grob fahrlässige Tötung an“, erklärt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Linzer Staatsanwaltschaft.
„Habe nichts falsch gemacht“
Erschreckend und verblüffend zugleich: Die Angeklagte gibt zwar zu, gestürzt zu sein, weil sie ein Hund - es war der American Staffordshire Terrier „Elmo“ - zur Fall gebracht habe, aber dann habe sie nur gesehen, dass die drei Hunde bei der Joggerin gewesen seien, sie selbst habe nichts falsch gemacht.
Am 7. März muss sich die Hundehalterin jedenfalls im Landesgericht Linz verantworten. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre.
Am 2. Oktober passierte die Tragödie
Am 2. Oktober war Herta A. beim Joggen von einem American Staffordshire Terrier angefallen worden. Die Halterin war mit dem Tier sowie zwei weiteren aus der Zucht Gassi, konnte den plötzlichen Angriff auf die Sportlerin nicht verhindern und wurde selbst verletzt. Wie sich nun herausstellte, dürften alle drei Tiere die 60-Jährige, die auf einem Feldweg wohl von hinten angelaufen kam, attackiert haben. Die Obduktion ergab, dass die Frau infolge unzähliger Bisse wegen hohen Blutverlusts gestorben war.
Der furchtbare Vorfall hatte auch eine bundesweite Diskussion wegen der Haltung von Kampfhunden ausgelöst.
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