Als mildernd wertete das Schwurgericht die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Mannes, die ihm Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestiert hatte. Erschwerend auf das Strafmaß wirkte sich hingegen der qualvolle Tod der Frau aus. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl hat die 27-Jährige einen bis zu dreiminütigen Todeskampf geführt.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht schluchzend, ihm sei bewusst, dass seine Frau durch seine Hände gestorben sei. Am Tatabend sei es im Schlafzimmer zu der Auseinandersetzung gekommen. Die 27-Jährige habe so getan, als ob sie zärtlich sein wolle, habe ihn dann aber im Genitalbereich gepackt. An den genauen Tathergang könne er sich jedoch nicht erinnern.
Verteidiger verneint Tötungsabsicht
Verteidiger Nicolas Stieger sprach von einem emotionalen Ausnahmezustand, eine Tötungsabsicht habe nicht bestanden. Sein Mandant habe unmittelbar nach der Tat im Internet gechattet und erst sieben bis acht Stunden nach der Tötung seiner Frau einen Suizidversuch unternommen. Der Verteidiger nahm das als Beleg dafür, dass der 30-Jährige nicht verstanden habe, was passiert sei. Deshalb plädierte er auch bis zuletzt auf Totschlag. Staatsanwalt Daniel Simma hingegen konnte die Voraussetzung für einen Totschlag - eine "allgemein begreifliche Gemütsbewegung" - nicht erkennen und verlangte eine Verurteilung wegen Mordes.
Immer wieder Probleme in der Ehe
Die Beschreibung der nicht einmal einjährigen Ehe des Paares durch über 20 geladene Zeugen zeichnete ein düsteres Bild. Die Frau wollte sich offenbar scheiden lassen, nachdem ihr Mann wegen eines Sexualdelikts vor Gericht gestanden hatte - was sie erst nach der Eheschließung erfahren hatte. Zudem kontaktierte er Sex-Hotlines, was in hohe Handyrechnungen mündete. Auch mit der Treue nahm es der 30-Jährige offenbar nicht genau. Die Mutter des Opfers sagte aus, dass die Situation bereits eine Woche vor dem Tod ihrer Tochter eskaliert sei - schon damals habe der Angeklagte sie gewürgt.
Die Geschworenen befanden schließlich einstimmig, dass der 30-Jährige seine Frau ermordet habe. Als schuld- und tatangemessen wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt. Außerdem muss der Mann den Hinterbliebenen eine Entschädigung in Höhe von rund 73.000 Euro bezahlen. Nachdem sich die Verteidigung Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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