Schlepper-Prozess

Reuiger Angeklagter brachte 49 Syrer über Grenze

Kärnten
14.02.2024 16:00

In Jogginghosen saß ein 32-jähriger Serbe am Mittwoch vor dem Landesgericht Klagenfurt. Ende 2023 wollte er in einem Kastenwagen mehrere syrische Staatsbürger über die Grenze schmuggeln. Als er erwischt wurde, legte er gleich noch ein Geständnis ab...

Bei der zweiten Fahrt wurde er erwischt und gab gleich auch die erste Tat zu, von der die Polizei bis zu dem Zeitpunkt gar nichts wusste. 

Aus Geldnot heraus gehandelt
Der Angeklagte, der im Jogginganzug vor Richterin Michaela Sanin saß, sagte im Gerichtssaal, dass er eigentlich Diplomingenieur für Ökologie und Umweltschutz ist, er aber aktuell als Hilfskraft arbeitet, Schulden hat und Alimente für seinen dreijährigen Sohn zahlen müsse. Deshalb habe er die Fahrten durchgeführt - jeweils 2.500 Euro hätte er dafür bekommen sollen.

Auftraggeber nie zu Gesicht bekommen
Die Anweisungen für das Vorgehen, wo der Kastenwagen abzuholen und wo die Syrer aufzunehmen seien, hat er nur über das Handy von einem Kontakt namens „Godzilla“ bekommen, sagte der Mann.

Als er schließlich vor zwei Monaten, am 23. Dezember, bei der Einreise am Karawankentunnel erwischt wurde, legte er nicht nur ein volles Geständnis ab, sondern erklärte den Ermittlern, schon einen Tag zuvor 25 Personen bei Ljubljana aufgenommen und nach Deutschland gebracht zu haben. Weiters wurde auf seinem Handy auch ein Video gefunden, auf dem der Angeklagte die Personen im Wagen abzählt - das habe er für seine Auftraggeber anfertigen müssen, so der 32-Jährige.

Mildere Strafe nach Geständnis
Nachdem der Serbe beide Taten zugegeben hat, stellt Richterin Sanin fest: „Sie haben zur Wahrheitsfindung beigetragen. Andererseits war Ihnen klar, dass das, was Sie tun, illegal ist.“ Die Organisation sei geradezu typisch: „Die Hintermänner bekommt man nicht, sondern diejenigen, die wegen Geldnot, Druck und finanzieller Probleme für den Transport ausgesucht werden. Sie waren der einzige, der ein Risiko hatte.“

Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft habe sie sich doch für eine empfindliche Strafe entschieden - das soll vor allem der Generalprävention dienen, so Sanin. Das Urteil: 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil trotzdem dankend an, Staatsanwältin Barbara Baum gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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