ARBÖ weiß Rat

Hochwasser-Autos sind steuerlich absetzbar

Wirtschaft
23.01.2003 14:46
Der Jahresbeginn ist auch die Zeit der Steuererklärungen oder Lohnsteuerausgleiche. Der ARBÖ erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Ersatzkosten für die durch das Hochwasser im August des Vorjahres zerstörten Fahrzeuge - Pkw, Motorräder, Mopeds und Fahrräder - von der Steuer abgesetzt werden können.
Wichtiges vorweg:
 
1. Der Schaden muss der Schadenskommission des jeweiligen Bezirks gemeldet worden sein. Die Meldungbildet dann die Grundlage für die steuerliche Berücksichtungder so genannten Schadensbeseitigungskosten.
 
2. Die Steuervorteile erhältman nicht automatisch, sie müssen 2003 entwederbei der Steuererklärung (Selbständige,Firmen) oder beim Lohnsteuerausgleich (Unselbständige)geltend gemacht werden.
 
Oberste Devise: Alles, was als Luxus definiertwerden kann, ist nur eingeschränkt oder gar nicht abzugsfähig.
 
Absetzbar sind Pkw: Die Kostenfür die Neuanschaffung eines Personenkraftwagens könnenals außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetztwerden.
 
Absetzen kann man mindestens zehn Prozent dessen,was der zerstörte Pkw seinerzeit gekostet hat, egal ob alsErsatz ein neuer oder gebrauchter Pkw gekauft wurde. Ausschlaggebendist der so genannte Zeitwert des alten Fahrzeuges, also Anschaffungskostenminus bisherige Abschreibung. Hat etwa das ruinierte Fahrzeugbei der Anschaffung 14.500 Euro gekostet und war fünf Jahrealt, können 5.437,80 Euro (=Zeitwert) abgesetzt werden. Dabeiwird eine jährliche Abschreibung von 1.812,50 Euro (aus Basiseiner achtjährigen Abschreibung) unterstellt. Achtung: fürdas neu erstandene Fahrzeug braucht man eine Rechnung. FürLuxuswagen (über 34.000 Euro) gibt es Einschränkungen.
 
Mopeds und Fahrräder: Hierkönnen die gesamten Kosten steuermindernd abgesetzt werden.
 
Motorräder: Sie sind nurdann absetzbar, wenn es das einzige Fahrzeug ist, das der Besitzernutzt.
 
Nicht absetzbar sind:
 
- Pkw, die nur in der Freizeit genutztwerden. Auf keinen Fall dürfen zwei Autos eines Besitzersabgesetzt werden.
 
- Rennräder und alle Fahrräder, die alsSportgerät gelten.
 
- Wer neben seinem Pkw ein Motorrad besitzt undbeides durch das Hochwasser verloren hat, kann das Motorrad nichtabschreiben.
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