Gemeinde droht Pleite

Seit sieben Jahren wird um Hausbau gestritten

Oberösterreich
16.01.2024 09:00

Helmut Födermayr, Kommandant der Bezirksfeuerwehr Linz-Land, ist seit 2017 im Clinch mit Gemeinde wegen Errichtung eines Wohnhauses. Mittlerweile hat er auch eine Bürgerliste gegründet, mit der er es bis zum Vizebürgermeister-Amt schaffte. Nun schaut es auch gut mit der Realisierung des Projekts aus. 

Der Rohbau steht! Ob er stehen bleiben darf, ist auch nach sieben Jahren Streit zwischen der Gemeinde Asten und Helmut Födermayr noch nicht endgültig beendet. Es zeichnet sich aber eine Pleite für die Gemeinde ab. Wie berichtet, legt sich Bürgermeister Karl Kollingbaum (SP) seit 2017 gegen ein landwirtschaftliches Wohnhaus quer.

„Ich kann den Bau nicht genehmigen. Das Grundstück ist gewidmetes Grünland. Würde ich den Bau erlauben, würde ich Amtsmissbrauch begehen“, so der Ortschef. Da es sich aber um ein landwirtschaftliches Projekt handelt, ist nach Auffassung von Födermayr ein Bau legal.

SP-Absolute gebrochen

Bekannt ist der 54-Jährige vielen auch als Bezirksfeuerwehrkommandant. Seit 2021 ist er Vizebürgermeister des 6300-Einwohner-Ortes. „Ich habe mich wegen des Theaters rund um den Bau zur Gründung einer Bürgerliste entschlossen. Auf Anhieb habe ich die absolute Mehrheit der SP gebrochen“, erzählt Födermayr.

Mindestens genauso stolz ist er auf zwei Urteile der Gerichte vor wenigen Tagen. „Ich darf endlich bauen. Auch wenn die Gemeinde alles versucht hat, es zu verhindern. Sie hat immer wieder absurde Gründe angeführt, etwa geologische Bedenken. Dabei steht in unmittelbarer Nähe eine riesige Industriehalle.“

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Wünschen darf sich jeder etwas. Bei dem Projekt von Herrn Födermayr ist aber nur der Bauplan in Ordnung, die Widmung passt nicht. Deshalb kann ich den Bau des Hauses nicht genehmigen.

Karl Kollingbaum, seit 2008 SP-Bürgermeister in Asten

Kollingbaum interpretiert das Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts ganz anders. „Aus meiner Sicht heißt es, zurück an den Start. Das Landesverwaltungsgericht soll wieder entscheiden.“ Födermayrs Anwalt Hubert Niedermayr ortet einen Formalfehler, der kaum Einfluss auf den Erfolg seines Mandanten haben wird. „Inhaltlich passt die Entscheidung. Es bedarf nur einer umfassenderen Begründung.“

Klage wegen Amtsmissbrauch 
Födermayrs Überlegungen, Bürgermeister, Bauamtsleiter und Raumplaner wegen Amtsmissbrauchs zu klagen und so die Verfahrenskosten von 50.000 € rückerstattet zu bekommen, bremst er: „Ich rate, das Ende aller Verfahren abzuwarten.“

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