Nach dem VfGH-Entscheid zu rechtswidrigen Sicherstellungen von Handys und Co. will Verfassungsministerin Karoline Edstadler (ÖVP) ein „rasches Reparieren.“
Der VfGH hat der Regierung den Auftrag erteilt, ein neues Gesetz im Umgang mit Sicherstellung von Datenträgern zu schaffen. Da gibt es keine Widerrede. Künftig dürfen Handys und Co. nur gut begründet und richterlich abgesegnet konfisziert werden. ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler gibt sich gewohnt unmissverständlich – auch gegenüber dem grünen Koalitionspartner.
„Das muss in der jetzigen Legislaturperiode noch repariert werden. Ich sage seit vielen Jahren, dass es hier ein Problem gibt“, sagt sie zur „Krone“. Doch der Koalitionspartner habe sich „gehemmt gefühlt, Dinge zu machen, weil sie von uns vorgeschlagen worden sind.“ Sie, Edtstadler, habe es aber nur vorgeschlagen, weil es notwendig sei, „dass man mit der Zeit geht“. Justizministerin Alma Zadić vom Koalitionspartner will ebenso eine rasche Umsetzung, die jedoch die Ermittlungen nicht behindern dürfe.
Jährlich rund 5000 Hausdurchsuchungen
Eng verknüpft mit der Handy-Thematik sind Hausdurchsuchungen. Hier bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Anwälte kritisieren, dass hier oft nur „der Stempel draufgehaut“ werde. Auch das soll sich ändern. Die „Krone“ hat beim Justizministerium nachgefragt: 2019 gab es 4699 Hausdurchsuchungen, 2020 waren es 4913, 2021 stieg die Zahl auf 5276. 2022 waren es 4990. Mehrfachzählungen könnten nicht vermieden werden – wenn es mehrere Aktionen in einem Fall gibt. „In der Praxis werden die meisten bewilligten Durchsuchungen von Orten zwecks Sicherstellung von Beweismitteln wie Unterlagen/Datenträgern beziehungsweise verbotenen Gegenständen wie Suchtgift oder Missbrauchsdarstellungen durchgeführt.“
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