Rund 24.000 Personen sind in Salzburg prinzipiell für Hilfe in Höhe von 600 Euro für den Heizkostenzuschuss anspruchsberechtigt. Doch nur 11.000 bekamen Geld überwiesen. Die Arbeiterkammer kritisiert, dass die Anmeldung zu umständlich ist.
Immerhin 600 Euro stellt das Land Salzburg für den Heizkostenzuschuss in Aussicht. Um diesen zu bekommen, dürfen beispielsweise Ehepaare mit einem Kind und Familienbeihilfebezug nicht mehr als 2060 Euro netto im Haushalt pro Monat verdienen.
Laut Arbeiterkammer haben für die abgelaufene Heizperiode 2022/23 aber nur 16.500 einen Antrag gestellt, rund 11.000 erhielten den Zuschuss bislang auch. Womit die finanzielle Unterstützung vorläufig nur bei der Hälfte der Salzburger angekommen ist. Es dürfte nämlich an die 24.000 Anspruchsberechtigte im Bundesland geben. „Die Zahlen sind ausbaufähig“, meint AK-Präsident Peter Eder.
„Wir fordern, dass der Heizkostenzuschuss dauerhaft in der Höhe von 600 Euro beibehalten und jährlich valorisiert wird. Außerdem sollen die Einkommensgrenzen jährlich an die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle angepasst und eine ganzjährige Antragstellung möglich gemacht werden.“
Ein weiterer Kritikpunkt der Arbeiterkammer: Die Anträge lassen sich - anders als in anderen Bundesländern - nur online oder vor Ort bei der Hauptwohnsitzgemeinde stellen. Das stellt für viele Personen eine Hürde dar", erklärt AK-Expertin Eva Stöckl. Für die aktuelle Heizperiode können ab dem 2. Jänner 2024 Anträge gestellt werden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.