Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist rechtskräftig vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Auch sein mitangeklagter ehemaliger Steuerberater wurde freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies eine Nichtigkeitsbeschwerde der Finanzstrafbehörde zurück.
Diese wollte den Freispruch des Wiener Straflandesgerichts vom Juli 2022 bekämpfen. Grasser war vorgeworfen worden, knapp 4,4 Millionen Euro an Honoraren, die er für Leistungen für die Meinl Bank Antigua erhalten hatte, nicht in seiner Steuererklärung angegeben zu haben (siehe Video oben). Der Vorwurf ist mit dem Freispruch jetzt vom Tisch.
Weiteres Verfahren läuft noch
Noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist hingegen das Verfahren zur Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften rund um die Buwog. Grasser bestreitet alle Vorwürfe. Er wurde im Dezember 2020 in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt. Seine Anwältinnen und Anwälte legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Oberste Gerichtshof hat noch nicht entschieden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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