Das Innenministerium hat den Bundesländern vorgeschlagen, Asylwerberinnen und Asylwerbern Geld- und Sachleistungen zu kürzen, sollten sie keine gemeinnützige Arbeit leisten wollen. Außerdem soll der Einsatz ausgeweitet werden. Zustimmung kommt aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Ablehnung aus Wien.
Die derzeitige Regelung sieht gemeinnützige Arbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen vor. Das Innenministerium schlug nun vor, den Arbeitseinsatz auf gemeinnützige Organisationen auszuweiten. Zudem sieht das Modell Konsequenzen bei einer Verweigerung vor. So könne das Taschengeld etwa um die Hälfte reduziert oder von Geld- auf Sachleistungen wie Essensgutscheine umgestellt werden.
Letzteres ist bereits in der Grundversorgung des Bundes üblich. Asylwerberinnen und Asylwerber sollen die kompletten Sachleistungen aber auch nur dann erhalten, wenn sie willig sind, einer Arbeit nachzugehen.
SPÖ: „Reiner Theaterdonner“
Aus dem Ministerium hieß es, die Länder könnten die Vorschläge eigenständig umsetzen. Die Debatte schwelt schon länger. So hatte die Vorarlberger ÖVP etwa Anfang November einen „Vorarlberger Kodex“ angekündigt, den Asylwerberinnen und Asylwerber unterschreiben sollen und der sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.
Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zeigte sich ebenfalls für diesen Vorschlag offen, während sein Stellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) von einem „reinen Theaterdonner“ der ÖVP vor den Wahlen 2024 sprach. Zustimmung kam außerdem aus Salzburg, dort wurde angekündigt, dass der Vorschlag des Ministeriums geprüft werde.
Hacker: Vorschlag gar nicht präsentiert
Ganz anders lautet die Darstellung des in Wien zuständigen Stadtrats Peter Hacker (SPÖ). Laut ihm wurde gar kein entsprechender Vorschlag präsentiert, nur die Möglichkeit, das Taschengeld zu kürzen, sei angesprochen worden. Die gebe es ohnehin seit vielen Jahren und lehne er ab. Asylwerberinnen und Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, würde gegen die Menschenrechte verstoßen und sei daher nicht möglich.
Mit Migrantinnen und Migranten solle außerdem nicht Lohndumping betrieben werden. Wenn diese die Straßen kehren oder Grünflächen pflegen, würden die aktuellen Arbeitskräfte ihren Job verlieren. Stattdessen sollten etwa die Zeugnisse rasch ausgestellt werden, damit Migrantinnen und Migranten einer anderen Arbeit nachgehen könnten.
Kritik an „Zwangsmaßnahmen“
Kritik kam auch von der Plattform „Gemeinsam für Kinderrechte.“ Das Taschengeld betrage 40 Euro im Monat und sei seit 20 Jahren nicht angepasst worden. Dass Menschen zu „Zwangsmaßnahmen“ verpflichtet würden, um sie zu beschäftigen, sieht Vertreter Wolfgang Salm nicht ein.
Flüchtlingsreferentinnen und Flüchtlingsreferenten der Länder hatten sich bereits im September dafür ausgesprochen, die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit auszuweiten.
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