In Graz vor Gericht

Strache-Scheidung wird für drei Steirerinnen teuer

Steiermark
07.10.2025 18:49

Weil sie einen Medienartikel über die Scheidung von Heinz-Christian Strache auf ihrer Facebook-Seite geteilt haben, sind am Dienstag drei Pensionistinnen in Graz wegen übler Nachrede vor Gericht gestanden. Dabei flossen viele Tränen. Doch Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Die Scheidung des ehemaligen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache beschäftigt auch nach drei Jahren noch die heimischen Gerichte. Diesmal geht es in Graz einmal mehr um die Berichterstattung darüber. Konkret um einen Beitrag von „oe24“ über das Eheleben, die Scheidung und behauptete Eheverfehlungen des FPÖ-Politikers. Das Medium wurde deswegen bereits nicht rechtskräftig zu 140.000 Euro verurteilt, die es Strache zahlen muss. 

Drei steirische Pensionistinnen haben besagten Artikel auf ihrer Facebook-Seite geteilt und fingen sich damit jetzt auch eine Anklage ein. Es geht um üble Nachrede und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches. „Mein Mandant möchte sich damit nicht bereichern, er möchte sich aber auch nicht alles gefallen lassen“, erklärte Strache-Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter.

Die erste Angeklagte, eine 69-jährige Mindestrentnerin, zeigt sich vor Richter Christoph Lichtenberg recht einsichtig. „Die Kinder haben das Posting für mich gelöscht.“ – „Ich kann auch nur auf ihre finanzielle Situation hinweisen“, sagt ihr Anwalt. „Mein Mandant ist sehr entgegenkommend“, entgegnet Donner-Reichstädter. Man schließt einen Vergleich: 1000 Euro Entschädigung plus die etwas mehr als 2300 Euro Anwaltskosten. 

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Mein Mandant möchte sich damit nicht bereichern, er möchte sich aber nicht alles gefallen lassen.

Strache-Anwalt Maximilian Donner- Reichstädter

„Ich kann das nicht bezahlen“
Der nächsten Facebook-Userin, eine 45-jährige Invaliditätspensionistin, wurde bereits ein Vergleich angeboten, den sie abgelehnt hat. „Ich kann das nicht bezahlen. Die monatlichen Kosten sind zu hoch“, schluchzt die Epileptikerin. Unter anderem sei ein sehr hoher Kredit zu stemmen, dazu Strom und Schulkosten. „Ich habe nichts gegen Herrn Strache, ich würde mich auch persönlich bei ihm entschuldigen, wenn er da wäre.“

„Teilen und Liken kann teuer werden“, betont der Vorsitzende. „Mir ist auch klar, dass es für einen Mausklick extrem ist, aber die Judikatur ist eindeutig.“ Unter lauten Schluchzen akzeptiert die Steirerin den Vergleich: 19 Raten zu 200 Euro (Anwaltskosten inklusive). Besser als eine Verurteilung.

Im letzten Fall an diesem Tag beantragt die Verteidigerin gleich zu Beginn die Einvernahme von Heinz-Christian Strache: „Wir würden von ihm gerne wissen, ob er sich von dem geteilten Artikel wirklich so beeinträchtigt gefühlt hat. Meine Mandantin würde sich auch entschuldigen.“ Was das Gericht aber ablehnt. „Ich weiß gar nicht, warum ich das gemacht habe. Der Strache interessiert mich gar nicht“, erklärt die Angeklagte. 

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Teilen und Liken kann teuer werden. Mir ist auch klar, dass es für einen Mausklick extrem ist, aber die Judikatur ist eindeutig.

Richter Christoph Lichtenberg

Wegen so einer Lapalie zahle ich nicht“
„Ich habe drei Krebsarten und werde wegen einer Meinungsäußerung verurteilt.“ - „Es tut mir wirklich leid, dass Sie krank sind, aber das ist keine Meinungsäußerung, das ist eine Tatsachenbehauptung“, entgegnet der Richter. „Ich zahle nicht, nicht wegen so einer Lappalie. Da geh‘ ich vorher in Häf‘n!“, poltert die Steirerin.

„Aber Sie können schon verstehen, warum sich der Betroffenen daran stört?“, fragt Maximilian Donner-Reichstädter die 65-Jährige. „Ja, freilich. Ich hätte auch keine Freude“, gibt sie zu. Letztlich akzeptiert sie die 2200 Euro samt Anwaltskosten, schimpft dann aber doch noch Richtung Strache-Anwalt, der ihr finanziell sehr entgegengekommen ist: „Sagen Sie ihm Danke von mir. Er wird hoffentlich glücklich mit meinem Geld ...“

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