Deutscher angeklagt

Nazi-Massaker: 89-Jähriger muss in Italien vor Gericht

Ausland
21.03.2012 12:03
Neue Wende bei den Ermittlungen wegen des Massakers an italienischen Soldaten im Jahr 1943 auf der griechischen Insel Kefalonia: Die römische Militär-Staatsanwaltschaft hat die Eröffnung eines Prozesses gegen einen ehemaligen Wehrmacht-Soldaten beschlossen, der heute 89 Jahre alt ist. Er ist wegen der Tötung von mindestens 117 italienischen Soldaten am 24. September 1943 angeklagt worden.

Ein Prozess gegen den ehemaligen deutschen Offizier soll in Kürze beginnen, teilte der Militärstaatsanwalt Marco De Paolis mit. "Wir stehen vor einem schwierigen Prozess, da viel Zeit seit dem Massaker vergangen ist und wegen des hohen Alters des Angeklagten", so De Paolis.

"Wir sind verbittert, dass wir nicht in einer angemessenen Zeit für Gerechtigkeit sorgen konnten. Es ist jedoch ein Akt des Respekts gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen, gegen die Verantwortlichen dieses Blutbads vorzugehen", erklärte der Staatsanwalt.

69 Jahre nach Blutbad aufgespürt
Der in Deutschland lebende Offizier war 69 Jahre nach dem Blutbad aufgespürt worden. Damit wird der Prozess wegen des Massakers an italienischen Soldaten wieder aufgenommen, der nach dem Tod des letzten Angeklagten, es handelte sich um den ehemaligen Leutnant Othmar M., im Jahr 2009 eingestellt werden musste.

Im Rahmen der Ermittlungen gegen Othmar M. waren Vorwürfe gegen zwei weitere ehemalige Soldaten der deutschen Wehrmacht erhoben worden, die heute fast 90 Jahre alt sind. Die Militärstaatsanwaltschaft hatte jedoch erste Ermittlungen eingestellt, weil nicht genügend belastendes Material gegen die beiden gefunden wurde.

4.200 italienische Soldaten und Offiziere hingerichtet
Am 24. September 1943 hatten verschiedene Gebirgsjägereinheiten auf Kefalonia bei Massenhinrichtungen insgesamt 4.200 italienische Soldaten und Offiziere getötet. Das Massaker an den entwaffneten und wehrlosen Männern gilt als eines der schlimmsten Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg. Dennoch wurde bis heute kein einziger Verantwortlicher vor einem deutschen Gericht angeklagt.

Ermittlungen hatte es in der Vergangenheit viele gegeben, doch alle waren im Sande verlaufen. Der Letzte, gegen den ermittelt wurde, war Othmar M. Er hatte seine Beteiligung an den Hinrichtungen eingeräumt, berief sich aber auf einen Befehlsnotstand. Hitler höchstpersönlich habe damals die Erschießung der ehemaligen Verbündeten angeordnet. Dieser "Führerbefehl" sei verpflichtend gewesen, eine Verweigerung hätte den sicheren Tod bedeutet.

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