Bewährungsstrafe

Der Ex-Freundin Knarre an den Kopf gehalten

Vorarlberg
26.10.2023 08:55

Ein 28-Jähriger hatte Ende Juli seine Pistole gezogen, weil er das Ende einer Beziehung nicht akzeptieren wollte. Am Mittwoch musste er sich für seinen Ausraster am Landesgericht Feldkirch verantworten. 

Erschreckende Szenen haben sich Ende Juli an einem Imbissstand in der Kummenbergregion abgespielt: Eine Autofahrerin wird Zeugin, wie jemand einer Frau eine Waffe an den Kopf hält. Sie ruft die Polizei. Wie sich herausstellt, handelte es sich bei dem Pistolero um den 28-jährigen Ex-Lebensgefährten des Opfers.

Das „On-off-Paar“ hatte sich nach drei Jahren Beziehung gerade frisch getrennt und die 29-jährige Frau offensichtlich schon einen anderen. Das Fass zum Überlaufen brachte schließlich die Tatsache, dass die Ex am Vorabend nicht zu Hause übernachtet hatte. Als sich die einstigen Lebenspartner am nächsten Abend nahe dem Imbissstand begegnen, kommt es zum Streit: „Er wollte wissen, wo ich in der Nacht davor war“, so die 29-Jährige.

Gehörnter rastet völlig aus

Als sie ihn nur angrinst und schweigt, rastet der Gehörnte aus. „Er hielt mir die Pistole an den Kopf und schrie mehrmals: Soll ich schießen?!“ Die Frau beweist jedoch gute Nerven und so gelingt es ihr, den stark alkoholisierten Mann zu beruhigen. Zehn Minuten später klicken die Handschellen.

„Der Angeklagte sah sowohl das Opfer als auch deren zehnjährige Tochter zum Zeitpunkt des Vorfalls noch als seine Familie an“, begründet Verteidigerin Sabine Baldauf die Kurzschlusshandlung ihres Mandanten.

Der Angeklagte sah sowohl das Opfer als auch deren Tochter zum Zeitpunkt des Vorfalls noch als ...
Der Angeklagte sah sowohl das Opfer als auch deren Tochter zum Zeitpunkt des Vorfalls noch als seine Familie an, meinte Verteidigerin Sabine Baldauf.(Bild: Chantall Dorn)

Keine Kurzschlusshandlung dürfte allerdings zwei Tage nach dem Vorfall der gemeinsame Türkei-Urlaub der „Patchwork-On-off-Familie“ gewesen sein. „Wir hatten schon lange davor gebucht“, tut das Opfer den für Außenstehende doch sehr merkwürdigen Entschluss als pragmatischen Akt ab.

Richterin Lisa Pfeifer ist dennoch der Ansicht, dass der Angeklagte zumindest den bedingten Vorsatz hatte, seine Ex in Todesangst zu versetzen. Sie verurteilt den Mann wegen schwerer Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 8400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Vorarlberg Wetter
19° / 29°
Symbol heiter
19° / 34°
Symbol heiter
18° / 32°
Symbol heiter
19° / 33°
Symbol heiter
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt