Anklage verlesen

Staatsanwaltschaft klagt Breivik wegen “Terrorakts” an

Ausland
07.03.2012 14:37
Nach monatelangen Ermittlungen hat die norwegische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den extremistischen Attentäter Anders Behring Breivik erhoben, der im vergangenen Sommer 77 Menschen getötet hatte. Dem 33-Jährigen werden in der Anklageschrift "Terrorakte" und "vorsätzliche Tötung" vorgeworfen, teilten die Ankläger am Mittwoch in Oslo mit.

Die 19 Seiten lange Anklageschrift wurde dem Attentäter im Hochsicherheitsgefängnis Ila bei Oslo verlesen. Darin heißt es, dass der Rechtsextremist "extrem schwere Verbrechen begangen hat in einem Ausmaß, das unser Land in modernen Zeiten noch nicht erlebt hat". Die Verlesung der Schrift dauerte 30 Minuten. "Er war absolut ruhig", sagte der Polizist Tore Jo Nielsen, der bei der Verlesung anwesend war.

Die Anklagepunkte könnten auf eine Verurteilung zu 21 Jahren Gefängnis hinauslaufen, die Höchststrafe in Norwegen. Daran anschließend könnte eine "Verwahrung" angeordnet werden, die bei fortgesetzter Einstufung des Inhaftierten als gefährlich immer wieder verlängert werden kann. Voraussetzung für eine Gefängnisstrafe ist allerdings, dass das Gericht den Angeklagten als zurechnungsfähig einstuft.

Staatsanwaltschaft akzeptiert Unzurechnungsfähigkeit
Die Staatsanwaltschaft bereitet sich nach eigenen Angaben vom Mittwoch derzeit darauf vor, den Prozess unter der Prämisse zu führen, dass Breivik unzurechnungsfähig sei. Dann solle der 33-Jährige zu lebenslanger Einweisung in eine gesicherte psychiatrische Klinik verurteilt werden.

Momentan fehlten die Voraussetzungen, um im Prozess eine "normale Haftstrafe" zu fordern, schrieb der oberste Staatsanwalt des Landes am Freitag an die Ankläger, die sich mit dem Verfahren beschäftigen. In der Anklageschrift müsse sich die Staatsanwaltschaft aber offenhalten, letztlich doch eine Haftstrafe zu fordern, sollten sich neue Fakten zum Geisteszustand des 33- Jährigen ergeben.

Die Ankläger erklärten, sie würden zunächst die psychiatrische Behandlung für Behring Breivik beantragen, allerdings behielte man sich ausdrücklich vor, diese Einschätzung zu revidieren, sollten vor oder während des Prozesses Dinge ans Licht kommen, die doch die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten nahelegen. Letztlich muss am Ende des Prozesses das Gericht entscheiden, ob Behring Breivik zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden kann.

Attentäter hält sich für straffähig
Behring Breivik selbst will nach Angaben seines Anwalts nicht als unzurechnungsfähig eingestuft werden. Geir Lippestad sagte dem Fernsehsender TV2 Nyhetskanalen am Mittwoch, sein Mandant sei "enttäuscht" über die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die ihn als unzurechnungsfähig ansehe und in eine psychiatrische Klinik sperren wolle. "Er hält sich für straffähig", sagte Lippestad.

Zweites Gutachten bis April fertig
Im November hatten zwei vom Gericht beauftragte Gutachter Behring Breivik wegen "paranoider Schizophrenie" für unzurechnungsfähig erklärt. Dies war von Anwälten der Opfer unter Hinweis auf die langfristige Vorbereitung der Gewalttaten und deren systematische Ausführung harsch kritisiert worden. Derzeit wird ein zweites Gutachten erstellt, welches von den Opfer-Anwälten eingefordert worden war. Es soll bis zum 10. April vorliegen, der Prozess beginnt am 16. April.

Der Rechtsextremist Breivik, der nach eigenen Angaben auf einem Kreuzzug gegen eine multikulturelle Gesellschaft und die "muslimische Invasion" in Europa war, hatte am 22. Juli im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer, hauptsächlich Teenager. Laut Anklageschrift waren 34 der Todesopfer von Utöya zwischen 14 und 17 Jahre, weitere 22 zwischen 18 und 20 Jahre alt.

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