In Keller gesperrt ...

… dann versenkte Vater tote Tochter im Kanal

Ausland
08.10.2023 14:53

Nach dem Tod eines dreijährigen Kindes in Dinslaken im Rheinland in Deutschland sitzt der Vater wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Untersuchungshaft.

Der 40-Jährige soll das Kind nach Angaben der Ermittler zur Strafe in einen Keller gesperrt und als es gestorben war im Rhein-Herne-Kanal versenkt haben. Das teilten die Polizei Duisburg und die Staatsanwaltschaft Duisburg am Sonntag mit.

Mit Gewichten beschwert in Kanal versenkt
Laut Mitteilung hatte sich der Mann am Freitag bei der Polizei in Dinslaken gemeldet. Er gab an, dass seine Tochter ums Leben gekommen sei und er sie mit Gewichten beschwert im Kanal versenkt habe. Eine Mordkommission ermittelt derzeit die Hintergründe, vernimmt Zeugen und wertet die Spuren aus.

Laut den ersten Erkenntnissen soll der Deutsche seine Tochter - möglicherweise als Erziehungsmaßnahme - für ein paar Tage im Keller eines Mehrfamilienhauses eingesperrt haben. Er soll sie mit Essen und Trinken versorgt und auch immer wieder nach ihr geschaut haben. Am 1. Oktober aber soll er das Mädchen tot im Keller gefunden haben. Noch am gleichen Tag soll er den Körper dann am Abend oder in der Nacht mit Gewichten beschwert im Kanal bei Oberhausen versenkt haben.

An Erbrochenem erstickt
Die Obduktion ergab, dass das Kind an erbrochenem Speisebrei gestorben war. Verletzungen hatte das Kind nicht. Der Vater äußert sich bisher laut Mitteilung nicht weiter gegenüber den Ermittlern.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele