Bekommt Schadenersatz

Radler stößt Kind um und verklagt Vater

Ausland
11.09.2023 18:32

Weil der Vater des niedergestoßenen Kindes das Video des Vorfalls ins Internet stellte, muss er den Radler entschädigen. Wie hoch der Schadenersatz sein wird, steht noch nicht fest. 

Die Szene im Naturpark Hohe Venn in der Eifel sorgte im Winter 2020 für einen Shitstorm in den sozialen Netzwerken. Ein Radfahrer fuhr ein Mädchen (5) von hinten um. Der Vater des Kindes hatte das Video im Internet verbreitet und den Radfahrer angezeigt. Ein Gericht urteilte, dass der Freizeitsportler das Mädchen „aus Mangel an Vorsicht“ angefahren habe - ohne Absicht, ihm Schaden zuzufügen. Er wurde ohne Strafe schuldig gesprochen. 

Privatsphäre wegen Video verletzt
Daraufhin klagte der Radfahrer den Vater des Kindes, weil dieser das Video veröffentlicht hatte. Es habe seine Privatsphäre verletzt und seinen Ruf geschädigt. Das sah das Gericht genauso und gab dem 63-Jährigen recht. 

Radler fordert 4500 Euro
Jetzt muss nur noch geklärt werden, wie viel Schadenersatz der Mann bekommt. Der Radfahrer hatte zuvor eine Summe von 4500 Euro gefordert, was in etwa dem Wert seines Fahrrads entspricht. Ob er tatsächlich so viel bekommen wird, wird sich zeigen.

Porträt von Kronen Zeitung
Kronen Zeitung
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