Bereits vor einiger Zeit hatte Darabos seinen Soldaten verboten, beim Burschenschafter-Ball in Uniform zu erscheinen. Anfang Dezember hatte die Wiener Hofburg Kongresszentrum BetriebsgmbH dann mitgeteilt, dass ihre Räume nicht mehr als Veranstaltungsstätte zur Verfügung stehen. Als Begründung wurde die "aktuelle politische und mediale Dimension, welche die Abhaltung des WKR-Balles in den letzten Jahren angenommen hat", angeführt. Der WKR-Ball sorgt Jahr für Jahr für Gegendemos und Ausschreitungen. Kritiker wie "SOS Mitmensch" sehen im Korporationsring eine "rechtsextrem durchsetzte Vereinigung".
Im Wiener UNESCO-Büro hieß es zu der Aufnahme in die Liste, dass der WKR-Ball nur ein Beispiel für Wiener Bälle sei. Der Schritt wurde damit begründet, dass er alle formellen Kriterien erfüllt habe. Die UNESCO entscheidet nicht von sich aus, was zum immateriellen Kulturerbe erklärt wird, sondern prüft entsprechende Anträge von Traditionsträgern. In diesem Fall war dies das Kontaktkomitee der Nobel- und Traditionsbälle, das für ein gutes Dutzend Wiener Bälle zuständig ist.
In den Augen der FPÖ ist der UNESCO-Schutz für den Ball "absolut verdient". "Das ist völlig logisch, denn wie bei allen anderen edlen Bällen in der Hofburg versammeln sich dort Stützen der Gesellschaft und erhalten durch das traditionsbewusste gemeinsame Feiern eines Balles ein Stück klassischer österreichischer Gesellschaftskultur", meinte Kultursprecherin Heidemarie Unterreiner am Mittwoch.
Beobachtung durch Verfassungsschutz?
Unterdessen bewahrt das Innenministerium Stillschweigen über die Frage, ob der umstrittene Ball unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz gestellt wird. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner hieß es am Mittwoch lediglich, Studentenverbindungen seien für die Sicherheitsbehörden "nur im Zusammenhang mit sicherheitspolizeilichen oder strafrechtlich relevanten Umständen von Interesse".
"Der Begriff 'Rechtsextremismus' ist der österreichischen Rechtsordnung fremd", stellt das Ministerium klar. Lediglich Nationalsozialismus als Teil rechtsextremistischer Ideologien bzw. die nationalsozialistische Wiederbetätigung seien im Verbotsgesetz abgebildet und entsprechende Tatbestände normiert. Allerdings wird auf eine Liste "zentraler Elemente" verwiesen, an denen man "verfassungsfeindliche extremistische Einstellungen" festmachen könne, wie etwa Antipluralismus, Autoritarismus sowie "nationalisierende Geschichtsbetrachtung bis hin zum Revisionismus". Das Vorliegen eines einzelnen Elements sei allerdings "nicht ausreichend für die Zuordnung zu einer rechtsextremistischen Ideologie".
Der grüne Nationalratsabgeordnete Karl Öllinger wollte von Mikl-Leitner auch wissen, ob ihrem Ressort bekannt sei, dass Mitglieder verschiedener Burschenschaften sowie frühere Ballbesucher "rechtsextrem" oder Neonazis seien. Eine Frage lautete auch: "Ist Ihnen bekannt, ob Teilnehmer des Balls in Verbindung mit dem Neonazi-Netzwerk Alpen-Donau stehen oder standen?" Die pauschale Antwort des Innenministeriums auf mehr als ein Dutzend Fragen: "Nein."
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