Vater verletzt

Fünfjähriger Bub von Pistenraupe erfasst und getötet

Österreich
26.12.2011 10:27
Ein tragisches Unglück hat sich am Sonntagnachmittag auf einer Skipiste in Werfenweng im Salzburger Pongau ereignet: Eine bergwärts fahrende Pistenraupe erfasste gegen 16.10 Uhr einen 32-jährigen Skifahrer und seinen fünfjährigen Sohn. Die beiden Urlauber aus dem deutschen Baden-Württemberg wurden laut Polizei mitgeschleift. Der Bub verstarb noch an der Unfallstelle. Sein Vater wurde vom Roten Kreuz mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus Schwarzach gebracht.

"Zum Zeitpunkt des Unfalls war die Piste noch offen", berichtete Hannes Seyfried von der Pressestelle der Salzburger Polizei. Die letzte Bergfahrt der Lifte für die Personenbeförderung war um 16 Uhr anberaumt. Der Bedienstete der Bergbahnen transportierte mit der Pistenraupe eine Schneekanone am rechten Pistenrand bergauf, als das Fahrzeug mit den beiden Wintersportlern in dem laut Polizei "sehr hügeligen, aber nicht unübersichtlichen Gelände" in 1.415 Meter Seehöhe kollidierte.

Der genaue Unfallhergang werde noch ermittelt, erklärte der Polizeisprecher. Ob der Pistenraupenfahrer einen Fehler gemacht habe, könne man derzeit nicht sagen. Es habe sich um einen sehr erfahrenen Mitarbeiter gehandelt. "Es wird auch noch ein Zeuge einvernommen", sagte Seyfried. Der Lenker des Pistengerätes hatte die Warnblinkanlage und ein akustisches Warnsignal eingeschaltet.

Angehörige und Lenker unter Schock
Die Ehefrau des Familienvaters hatte mit einem kleineren Kind an der Talstation auf ihren Mann sowie ihren Sohn gewartet und erst dort von dem tragischen Unfall erfahren. "Der Lenker der Pistenraupe, das gesamte Pistenpersonal und die Angehörigen der Verunglückten stehen unter schwerem Schock", erklärte der Polizeisprecher. Die Trauernden wurden von einem siebenköpfigen Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes psychologisch betreut.

Sachverständiger soll Unfallursache klären
Nun müsse laut Seyfried die Frage geklärt werden, ob der Fahrer möglicherweise fahrlässig gehandelt hat. Es gebe allerdings kein Gesetz, welches das Befahren von Skipisten mit Pistengeräten regelt. Verboten sei das während der Öffnungszeiten zwar nicht, es gebe aber interne Regeln. "Der Lenker des Pistengerätes soll am Rand fahren, wenn er etwas zu transportieren hat. Eine Präparierung der Pisten soll außerhalb der Betriebszeiten der Skilifte erfolgen", so der Polizeisprecher. Zur Klärung der Unfallursache beauftragte die Staatsanwaltschaft einen gerichtlich beeideten Sachverständigen.

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