Sohn tötete seine Ex

Mutter von Philipp K. wegen falscher Aussagen verurteilt

Wien
20.12.2011 13:40
Wegen falscher Zeugenaussage ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht die Mutter des 23-jährigen Philipp K. zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Über den Sohn war im vergangenen Mai in erster Instanz - Termin für die Berufungsverhandlung gibt es noch keinen - eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden, weil er in der Nacht auf den 2. Juli 2010 seine Ex-Freundin Stefanie P. in seiner Wohnung in Wien-Hietzing erstochen und zerstückelt haben soll.

Die 58-jährige Mutter hatte in dem Geschworenenverfahren mehrfach die Unwahrheit gesagt, indem sie unter anderem den Verdacht auf einen älteren Bekannten ihres Sohnes zu lenken trachtete.

Unter Wahrheitspflicht gab sie zu Protokoll, zwei Detektive hätten in ihrem Auftrag einen "Kronzeugen" ausfindig gemacht, der die Verwicklung dieses Bekannten in die Bluttat bestätigen könne. In Wahrheit hatte die Frau selbst den "Schnüfflern" den Namen eines nicht existenten "Kronzeugen" genannt, der ihren Sohn - der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde - entlasten könne.

Absprache mit "Prozessbeobachterin" bestritten
Ebenso unwahr war die Aussage, eine während der Verhandlung im Publikum anwesende Frau nicht zu kennen, die den Prozessverlauf vor dem Zeugenauftritt der Mutter teilweise heimlich mitgeschnitten hatte. Die Mutter wusste nicht, dass die Staatsanwaltschaft mit richterlicher Genehmigung während der Verhandlung ihr Telefon überwachen ließ, weil der Inhalt eines Briefes an ihren in U-Haft sitzenden Sohn Anlass zur Befürchtung gab, die Frau werde versuchen, das Beweisverfahren zu manipulieren. Aus den Protokollen der Telefonüberwachung ergab sich, dass sich die Mutter vor ihrer Zeugenaussage mit der jungen Frau abgesprochen hatte.

Ankläger: "Grenzen des Strafrechts überschritten"
"Es ist durchaus verständlich, dass eine Mutter in dieser Situation für ihren Sohn alles versuchen möchte. In diesem Fall hat sie aber die Grenzen des Strafrechts überschritten", legte nun Staatsanwalt Hannes Wandl dar. "Ich glaube nicht, dass jemand in diesem Saal ist, der nicht Verständnis für sie hat", gab Verteidiger Hans-Christian Leiningen-Westerberg – vor seiner Pensionierung selbst als Richter und später als Staatsanwalt tätig – zu bedenken.

Die 58-Jährige bekannte sich schuldig, war aber zu keiner weiteren Aussage bereit: "Ich möchte gar nichts sagen." Trotz des Geständnisses, ihrer bisherigen Unbescholtenheit und ihrer psychischen Ausnahmesituation sprach Richter Stefan Apostol eine Bewährungsstrafe aus, die sich nicht an der Untergrenze des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens bewegte: "Gerichte sind darauf angewiesen, dass Zeugen die Wahrheit sagen. Der Versuch, Beweismittel in einem Mordverfahren zu manipulieren, hat einen außerordentlichen Unrechtsgehalt, der in der Strafe Niederschlag finden muss."

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