Wegen Freiheitsentziehung und Körperverletzung wurde einem 33-jährigen Unterländer am Dienstag in Vorarlberg der Prozess gemacht.
Schon lange waren sich die 56-jährige Mutter und ihr Sohn nicht ganz grün. Immer wieder soll es zwischen den beiden zum Streit gekommen sein. So auch am 21. Juni.
Als der 33-Jährige ihr beim Aufräumen des Kellers behilflich sein will, geht die Frau auf ihren Sohn los. Der geht gleich in Abwehrhaltung, hält schützend seine Arme vor Gesicht und Körper. Dabei trifft er die Mutter mit dem Fuß am Bauch. Kurz darauf sperrt er die Wütende im Keller ein, indem er eine Spanplatte an der Türe befestigt, diese jedoch eine Minute später schon wieder entfernt. Die Erboste erstattet daraufhin Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
Freispruch für den angeklagten 33-Jährigen
Während sich in der gestrigen Verhandlung das als Zeuge geladene Opfer in Schweigen hüllt, begründet der Angeklagte seine Einsperraktion so: „Es war eine Notwehrsituation. Ich wollte nur Zeit gewinnen.“ Das kann Staatsanwalt Wilfried Siegele ganz und gar nicht nachvollziehen. In seiner mehr als 40-jährigen Berufszeit sei ihm noch nie untergekommen, dass jemand die Mutter genötigt und festgehalten habe, indem er sie mit einer Spanplatte einsperrt. Weshalb er einen Schuldspruch im Sinne der Anklage fordert.
„Es war eine Notwehrsituation. Ich wollte nur Zeit gewinnen.“
Der Angeklagte
Letztlich folgt der Herr Rat aber den Ausführungen der Verteidigung und spricht den beschuldigten Sohn von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. Rechtsanwältin Astrid Nagel: „Die Mindestfesthaltedauer von zehn Minuten war nicht gegeben. Außerdem war in dem Keller ein Lift vorhanden und es gab einen zweiten Ausgang. Das Opfer hätte also jederzeit gehen können.“
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