U-Ausschüsse sollen demnach künftig nicht mehr durch die Auflösung des Nationalrates beendet werden. Das könnte laut BZÖ auch schon für den aktuellen U-Ausschuss gelten.
"Aufklärung darf kein Ablaufdatum haben"
Derzeit ist es so, dass die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses spätestens mit Ablauf der Gesetzgebungsperiode endet. Das BZÖ verweist darauf, dass schon einige, etwa der Innenministeriums-Untersuchungsausschuss 2008, durch Wahlen abgedreht worden seien. "Aufklärung darf kein Ablaufdatum haben", meinte BZÖ-Chef Josef Bucher.
Die nach Wahlen geänderten Stärkeverhältnisse sollen im Ausschuss berücksichtigt werden. Das Problem, falls der Vorsitzende nicht mehr im Nationalrat vertreten ist, sei lösbar, indem der Vorsitz von einem unabhängigen (eventuell pensionierten) Richter geleitet werde.
Geht es nach dem BZÖ, sollen U-Ausschüsse künftig auch nur mehr mit Zweidrittelmehrheit und nach einem "transparenten schriftlichen Bericht" beendet werden können. Für die Änderungen in der Geschäftsordnung wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
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