Erster Erfolg für Bürgermeister Christian Scheider und Magistratsdirektor Peter Jost: das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Germeindeaufsicht zurückgewiesen.
Über den Notfallparagraphen §73 hatte Christian Scheider im Dezember im Alleingang den Vertrag des Magistratsdirektors Peter Jost verlängert. In der Erkenntnis wird der Bescheid der Gemeindeaufsicht, mit dem die Vertragsverlängerung vorerst gestoppt wurde, als mangelhaft bezeichnet. Damit ist der Bürgermeister in seinem Vorgehen vorerst bestätigt.
„Hatten monatelang Zeit und beherrschen nicht einmal das 1x1 der Bescheiderstellung“, kritisiert Anwalt Christian Puswald die Kärntner Gemeindeaufsicht.
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