Noch unterliegen Kreditkartentrinkgelder der Lohnsteuer. Bare Trinkgelder ebenso, allerdings ist es in der Praxis unmöglich, diese im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen zu erfassen werden. Eine Überwachung wäre nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand möglich. Auch eine Pauschalierung ist undenkbar, da viele unterschiedliche Trinkgeldhöhen bestehen und eine Feststellung, wie Trinkgelder unter den Bediensteten aufgeteilt werden, nicht möglich ist.
Nun auch Kreditkartentrinkgelder steuerfrei
Aus diesem Grund beschloss der Nationalrat am Mittwoch, dass alle Trinkgelder zur Gänze lohn- bzw. einkommensteuerfrei zu stellen. Damit sollen in Hinkunft auch Kreditkartentrinkgelder von der Lohnsteuer befreit sein. Die Befreiung gilt auch für den Dienstgeberbeitrag sowie für die Kommunalsteuer.
Und was sagt Vizekanzler Hubert Gorbach dazu? "Jene, die sich besonders bemühen, den Gast freundlich und zuvorkommend zu bedienen, werden nun nicht mehr bestraft werden. Wer sich im Service keine Mühe gibt, wird ohnehin kein Trinkgeld bekommen", erklärte der Vizekanzler.
Ende der rechtlichen Grauzone
In Österreich, wo Tausende Menschen in der Tourismusbranche tätig sind, werden dadurch nicht nur Berufsstände wie z.B. Kellner aus einer rechtlichen Grauzone geholt, sondern laufen auch nicht Gefahr, durch das Mitnaschen des Finanzministeriums demotiviert ihrer Arbeit nachgehen zu müssen.
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