Gbagbo vor Gericht
Ex-Präsident der Elfenbeinküste in Den Haag
Am Dienstagabend hatte der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Elfenbeinküste, Dje Noel, die Auslieferung angekündigt. Gbagbo sei in der Stadt Korhogo, wo er seit seiner Gefangennahme im April unter Hausarrest stand, "unter besonderem Geleit" an Bord eines Flugzeuges nach Den Haag gegangen. Nun soll Gbagbo in Kürze zu einer ersten Anhörung vor der für seinen Fall zuständigen Kammer unter Leitung von Richterin Silvia Fernandez de Gurmendi erscheinen.
Über 1.000 Tote bei Gewalt nach Wahlen
Der Haager Chefankläger Luis Moreno-Ocampo ermittelt gegen den Ex-Präsidenten vor allem wegen der blutigen Gewalttaten nach den Wahlen im November 2010, die Gbagbo verloren hatte. Der Beschuldigte hatte sich nach der Wahlniederlage monatelang geweigert, seinem gewählten Nachfolger im Präsidentenamt, Alassane Ouattara, die Macht zu übergeben.
Bis zur Festnahme Gbagbos im April waren den bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen mehr als 1.000 Menschen zum Opfer gefallen. Nach UNO-Angaben soll sich der Ex-Präsident für den Tod von mindestens 325 Menschen verantworten. Nach Überzeugung der Ermittler ist Gbagbo in vier Anklagepunkten "individuell strafrechtlich verantwortlich" zu machen - für "Morde, Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen auf dem Gebiet der Elfenbeinküste zwischen dem 16. Dezember 2010 und dem 12. April 2011".
Gbagbo droht lebenslange Haft
Chefankläger Moreno-Ocampo teilte mit, es gebe "hinreichende Gründe" anzunehmen, dass Truppen Gbagbos seinerzeit in der Hauptstadt Abidjan sowie im Westen der Elfenbeinküste gezielt Zivilisten angegriffen haben, die sie als Sympathisanten des gewählten Präsidenten ansahen. Die brutalen Anschläge sollen Teil eines von Gbagbo inszenierten Plans zur Erhaltung seiner Macht gewesen seien. Der Beschuldigte und mehrere seiner Verbündeten hätten volle Kontrolle über die Truppen gehabt und seien deshalb persönlich für die von ihnen verübten Verbrechen verantwortlich zu machen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Höchststrafe, die der Strafgerichtshof verhängen kann, ist lebenslängliche Haft.




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