Dass man bei einen Freizeitunfall, wie etwa beim Bergsteigen oder Skifahren eine Bergung per Hubschrauber selbst bezahlen muss, werden die meisten wissen. Für diesen Fall kann man auch mit einer Versicherung vorsorgen.
Anders ist das bei allen anderen Notfällen. Für die gibt es keine Versicherung. Und es gibt einen großen Unterschied zwischen Ost und West-Österreich wie der Fall von Leser Martin H. aufzeigt. Der Tiroler Polizist brach im Jänner während der Dienstzeit zusammen. Der von Kollegen verständigte Arzt forderte wegen des Verdachts auf akute Herzprobleme einen Rettungshubschrauber an. „Im Spital stellte sich zum Glück heraus, dass es nur ein schwerer Asthmaanfall war“, schildert unser Leser.
Die Folgen des Einsatzes sind für den alleinverdienenden Familienvater aber finanziell bitter. Er musste jetzt den Großteil der Kosten – rund 2500 Euro – aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Sozialversicherung zahlt in diesem Notfall nur den Vertragstarif von 920 Euro.
Im Osten Österreichs gibt es entsprechende Vereinbarungen zwischen Hubschrauber- Betreiber und den Bundesländern, die den Differenzbetrag übernehmen. In West Österreich gleicht es fast einem Glücksspiel, von welchem Hubschrauber-Unternehmen man gerettet wird. Denn nicht alle Firmen haben einen entsprechenden Vertrag mit dem Land. Und schicken die Rechnung deshalb an den Patienten. Das muss schleunigst geändert werden, fordert Ihre Ombudsfrau. Ein Hubschrauber soll Leben retten und nicht Existenzen gefährden!










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