Nächste Instanz

Karmasin-Prozess: WKStA legte Berufung ein

Politik
25.05.2023 13:39

Nach der Verurteilung der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) zu 15 Monaten bedingter Haft wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und dem Freispruch für die Ex-Politikerin vom schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch eingebracht. Weiters beruft die Anklagebehörde gegen die Strafhöhe im zweiten Anklagepunkt. Damit geht der Prozess in die nächste Instanz.

Für das Gericht war es zwar „zweifellos erwiesen“ und „eindeutig dokumentiert“, dass sich Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt mit Anfang Dezember 2017 ungeachtet der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit „mit voller Absicht“ ihre Fortbezüge bis Ende Mai 2018 erschlichen hatte.

Wiener Landesgericht sah Strafbarkeit aufgehoben
Die erste Instanz kam aber zum Schluss, dass die Strafbarkeit des Betrugs aufgehoben war, weil der Ex-Ministerin zugebilligt werden musste, den angerichteten Schaden vollständig, rechtzeitig und freiwillig gut gemacht zu haben, bevor die Strafverfolgungsbehörden von Karmasins Verschulden Kenntnis erlangt hatten. Diesen Freispruch bekämpft die WKStA nun mit einer Nichtigkeitsbeschwerde, wie eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft der APA mitteilte.

Ebenso beruft die WKStA gegen die Strafhöhe von 15 Monaten bedingter Haft im zweiten Anklagepunkt. Diese bezogen sich auf drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin den Zuschlag erhielt, indem sie zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, „von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde“, wie es in der Anklageschrift hieß. Beinschab und die zweite Konkurrentin legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot. Das war nach Ansicht des Erstgerichts „jedenfalls rechtswidrig“ und habe „gezielt den Wettbewerb eingeschränkt.“

Verteidiger beraten noch über Rechtsmittel
Noch keine Entscheidung über etwaige Rechtsmittel getroffen haben die Verteidiger, sagte Norbert Wess, einer der Rechtsvertreter Karmasins, am Donnerstag. Sie haben noch bis zum morgigen Freitag Zeit.

Darüber hinaus hat die WKStA auch gegen den Freispruch für den mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Das Gericht sah bei der Urteilsverkündung am Dienstag kein Motiv, weshalb der Beamte Karmasin vorsätzlich in Schädigungsabsicht unterstützen hätte sollen. Es sei nicht auszuschließen, dass er auf Grund der damals guten Reputation Karmasins oder aus Obrigkeitshörigkeit in deren Sinn gehandelt habe, erläuterte dazu der vorsitzende Richter.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele