Ex-Frau stieß wüste Beschuldigungen aus. Für ihr Opfer gab’s einen Freispruch. Dafür könnte die Frau nun selbst als Angeklagte vor Gericht landen ...
Mit schweren Vorwürfen sah sich ein rechtschaffender Südburgenländer konfrontiert. Im Jahr 2022 zeigte ihn seine Ex-Frau an. Er habe sie und ihre Tochter (seine Stieftochter) im Jahr 2015 (damals war das Mädchen neun Jahre alt) mit Benzin übergossen und gedroht, sie anzuzünden. Das habe die Frau auch der Polizei, die damals wegen eines Streits zum Haus des Ehepaares gerufen wurde, gesagt. 2019 habe er seine mittlerweile 15-jährige Stieftochter außerdem geschlagen. Und so fand sich der heute 47-Jährige in Eisenstadt vor Richterin Karin Knöchl wieder. Die Staatsanwaltschaft - vertreten durch eine junge Rechtspraktikantin - warf dem Mann das Vergehen der gefährlichen Drohung und der Körperverletzung vor. Verteidiger Martin Behal replizierte, dass sein Mandant unschuldig sei.
Polizisten entlasteten den Angeklagten
„Der einzige Grund, warum wir hier sitzen, ist ein schmutziger Scheidungskrieg. Das angebliche Opfer überzieht meinen Klienten schon seit Jahren mit haltlosen Anzeigen, die regelmäßig eingestellt werden.“ Also vernahm Frau Rat zunächst jene beiden Beamten, die 2015 ins Haus der Familie gerufen worden waren. Die Polizisten sagten übereinstimmend aus, dass damals „nie von Benzin die Rede“ gewesen sei und es auch keinen Benzingeruch gegeben habe. Selbst die Schwester des angeblichen Opfers erklärte in ihrer schriftlichen Einvernahme, dass sie keine Wahrnehmung eines solchen Vorfalles habe. Die Anzeigerin dagegen beharrte im Zeugenstand auf ihren Angaben und behauptete, dass Polizei und Gewaltschutzzentrum den Fall nur vertuscht hätten. Für den Angeklagten setzte es einen glasklaren Freispruch erste Klasse.
Ermittlungen gegen Anzeigerin möglich
Dafür wird sich seine Ex-Frau möglicherweise demnächst wegen Verleumdung selbst vor Gericht verantworten müssen. Denn es steht auch der Verdacht im Raum, dass sie den Polizisten eine Falschaussage unterstellt haben könnte.
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