Experten sind uneins

Anfechtung von Mikl-Leitners Wahl wurde vertagt

Niederösterreich
18.04.2023 16:40

Wird Johanna Mikl-Leitners Wahl zur Landeshauptfrau in Niederösterreich angefochten, oder sind die juristischen Bedenken völlig aus der Luft gegriffen? Die „Krone“ hat Niederösterreichs causa prima für Sie eingeordnet. Eine finale Entscheidung bezüglich einer Verfassungsbeschwerde will die SPÖ am Mittwoch treffen.

Bei Mikl-Leitners Wahl zur Landeshauptfrau bediente sich Schwarz-Blau eines Winkelzugs. Niederösterreichs FPÖ-Chef Udo Landbauer versprach im Wahlkampf, Mikl-Leitner nicht zur Landeschefin wählen zu wollen. Dieses Versprechen wollte er (zumindest im wörtlichen Sinn) nicht brechen, weshalb die Stimmzetteln für das Votum so angepasst wurden, dass die FPÖ-Mandatare ungültig stimmen können.

Das hatte zur Folge, dass die 14 blauen Stimmen gestrichen wurden. Weil somit nur mehr 42 der 56 Stimmen als gültig galten, eine einfache Mehrheit ausreichend war und die ÖVP 23 Mandatare stellt, stand Mikl-Leitner zweiter Amtsperiode nichts mehr im Weg - bis Montag.

Das steckt dahinter
Da äußerte Verfassungsjurist Karl Stöger plötzlich Bedenken, wonach es „rechtlich unklar“ sei ob eine einfache Mehrheit unter gültigen Stimmen genügen würde. Begründet sieht er die These damit, dass die Landesverfassung nur bei der Wahl der Landesräte explizit vorsehe, dass ungültige Stimmen außer Betracht bleiben. Brisant: Weil es auch bei Landbauers Wahl zum Landesvize ungültige Stimmen gab, wäre auch dieses Votum von einer Anfechtung betroffen.

Experten sind geteilter Meinung
Unterschiedlich wird die Causa von zwei weiteren Experten bewertet. Klar erscheint die Angelegenheit für Verfassungsexperten Peter Bußjäger, der für die NÖ-Landtagsdirektion dazu auch ein Gutachten erstellt. Laut seiner „ersten Einschätzung“ ergebe sich aus der Verfassungsbestimmung, dass leere Stimmzettel ungültig seien - womit Mikl-Leitners Wahl korrekt abgelaufen wäre. „Ich glaube nicht, dass eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hätte“, erklärt er auf Anfrage der „Krone“.

Anders sieht das sein Kollege Bernd-Christian Funk. Er würde keine Prognose abgeben, „wie der VfGH hier entscheiden würde“ und meint: „Verfassungsjurist Stöger sagt ja selbst, dass man unterschiedlicher Auffassung sein könnte. So sehe ich das auch. Die Argumentation, wonach man hier erfolgreich die Wahlanfechtung betreiben könnte, hat eine gewisse Substanz. Es ist nicht völlig aus der Luft gegriffen. Man könnte etwa mit einem Manipulationsvorwurf argumentieren beim Vorgang der Wahl, wonach dies nicht im Sinne der Regelung sei. Aber man bewegt sich hier nicht auf festem Boden“.

So reagiert die Politik
Die SPÖ forderte in Person von Klubobmann Hannes Weninger am Dienstagvormittag erst eine Klärung der Sachlage und erklärte danach, sich nicht auf einen „juristischen Schlagabtausch einzulassen“. Auf die explizite Nachfrage der „Krone“, ob mit Weningers Aussage das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde vom Tisch sei, reagierte man im Büro des designierten SPÖ-Landesparteichefs Sven Hergovich aber zurückhaltend. „Die Entscheidung ist noch nicht getroffen und wurde lediglich auf Mittwoch vertagt. Wir werden das erst entscheiden und danach kommunizieren“, heißt es. Bis Donnerstag bleibt für eine Verfassungsbeschwerde Zeit.

Die Neos würden eine solche Verfassungsbeschwerde unterstützen, könnten sie aber nicht alleine einbringen. Eine entsprechende Beschwerde müsste nämlich von mindestens sechs Abgeordneten eingebracht bis am Donnerstag eingebracht werden und die Neos haben nur drei. Für Niederösterreichs Grüne sei indes „gesetzesmäßig gewählt“ worden - ebenso für die ÖVP. 

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In Wirklichkeit ist es ja mehr als peinlich, dass bei diesem Schauspiel sogar ein Verfassungsexperte mitspielt. Sollten sich wider besseren Wissens Abgeordnete finden, die diese Wahl anfechten, blicken wir einer Wahlanfechtung sehr gelassen entgegen.

ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger

„In der heutigen Präsidiale haben alle Mitglieder bis auf den SPÖ-Vertreter keine offenen Rechtsfragen bei der Wahl der Landesregierung erkennen können. Alles andere wäre auch höchst verwunderlich gewesen: Die Wahl der Landesregierung war korrekt“, erklärt ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger. 

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